Konzernlagebericht der Wincor Nixdorf AG

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Erklärung des Vorstandes.

Für die Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes trägt der Vorstand der Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft, Paderborn, die Verantwortung.

Der Konzernabschluss wurde unter Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt.

Auf Veranlassung des Vorstandes werden die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung und die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften durch Einrichtung wirksamer interner Kontrollsysteme bei den Unternehmen sichergestellt, die in den Konzernabschluss einbezogen wurden. Außerdem wird durch geeignete Aus- und Fortbildungsmaßnahmen gewährleistet, dass die verantwortlichen Mitarbeiter den Anforderungen gerecht werden können. Die Einhaltung der Richtlinien und Vorschriften sowie die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Kontrollsysteme werden kontinuierlich durch die interne Revision konzernweit geprüft.

Diese Maßnahmen und die nach konzerneinheitlichen Richtlinien durchgeführte Berichterstattung gewährleisten einerseits, dass die zahlenmäßige Abbildung der Geschäftsvorgänge den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Andererseits wird die Geschäftsführung in die Lage versetzt, Veränderungen in den wirtschaftlichen Entwicklungen sowie die sich daraus ergebenden Vermögens- und Finanzrisiken frühzeitig zu erkennen.

Die für den Konzern eingerichteten Risikomanagementsysteme stellen entsprechend den Anforderungen des Aktienrechtes sicher, dass Entwicklungen, die den Fortbestand der Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft und des Wincor Nixdorf- Konzerns gefährden können, rechtzeitig bemerkt und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Hierdurch wird gleichzeitig die Basis für zutreffende Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht sowie in darin enthaltenen Einzelabschlüssen geschaffen.

Der Vorstand ist dem Ziel verpflichtet, den Wert des Unternehmens kontinuierlich zu erhöhen. Die Führung des Konzerns erfolgt gemäß den Prinzipien eines nachhaltigen Wirtschaftens im Interesse der Aktionäre und im Bewusstsein der Verantwortung gegenüber Mitarbeitern, Gesellschaft und Umwelt in allen Ländern, in denen Wincor Nixdorf tätig ist.
Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 161 AktG eine gemeinsame Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet.

Die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft hat entsprechend dem Beschluss der Gesellschafterversammlung und dem Auftrag des Aufsichtsrates den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht geprüft. Dazu erstattet der Abschlussprüfer seinen Bericht. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sowie der Prüfungsbericht werden in Anwesenheit des Abschlussprüfers im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates eingehend erörtert. Aus dem Bericht des Aufsichtsrates geht das Ergebnis der Erörterung hervor.

Der Vorstand der Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft