(32) Angaben gemäß § 292a Abs.1 HGB
Da Wincor Nixdorf die Kriterien des § 292a HGB erfüllt, ist die Gesellschaft von der Aufstellung eines Konzernabschlusses nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften befreit.
Der Wincor Nixdorf-Konzernabschluss weicht im Wesentlichen bei den folgenden Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden von den deutschen Rechnungslegungsvorschriften ab:
Geschäfts- oder Firmenwert.
Gemäß IFRS 3 »Business Combinations« wird der Geschäfts- und Firmenwert nicht mehr planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf seine Werthaltigkeit überprüft.
Finanzinstrumente.
Finanzinstrumente werden gemäß IAS 39 »Financial Instruments« einer Marktbewertung unterzogen. Hierdurch werden auch unrealisierte Gewinne bilanziert. Bei wirksamen Hedging-Beziehungen werden die Gewinne und Verluste der Periode erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet.
Latente Steuern.
Latente Steuern werden gemäß IAS 12 »Income Taxes« nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode bilanziert und bewertet. Zudem werden latente Steuern auf realisierbare steuerliche Verlustvorträge aktiviert.
Pensionsrückstellungen.
Pensionsrückstellungen werden gemäß IAS 19 »Employee Benefits« nach der Projected-Unit-Credit-Methode gebildet. Hierbei werden zukünftige Gehalts- und Rententrends mit in die Berechnung einbezogen.

