Konsolidierungsmethoden
Konsolidierungskreis.
In den Konzernabschluss zum 30. September 2005 sind neben der Wincor Nixdorf AG als Mutterunternehmen grundsätzlich alle inländischen und ausländischen Tochtergesellschaften einbezogen, bei denen der Wincor Nixdorf AG unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 % der Anteile oder Stimmrechte gehören.
Des Weiteren ergaben sich folgende Änderungen im Anteilsbesitz durch Neugründungen oder durch die Übernahme von Geschäftsbereichen:
Zum 1. Oktober 2004 sind die restlichen 49,99 % der Anteile an der Wincor Nixdorf Oy, Espoo, Finnland, zu einem Kaufpreis von 909 T € erworben worden. Zusätzlich vertraglich fixierte Anschaffungsnebenkosten betrugen 14 T €. Das dem Kaufpreis gegenüberstehende anteilige Eigenkapital belief sich zum 1. Oktober 2004 auf 1.439 T €, woraus sich ein negativer Unterschiedsbetrag von –516 T € ergibt. Da es sich in diesem Fall um einen »lucky buy« handelt, ist der Unterschiedsbetrag sofort erfolgswirksam im Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres unter den sonstigen betrieblichen Erträgen vereinnahmt worden.
Der Anteil der Gesellschaft am Periodenergebnis beträgt 293 T €.
Zum 1. Dezember 2004 sind 100 % der Anteile an der CXT Huolto Oy, Vantaa, Finnland, zu einem Anschaffungspreis von 89 T € erworben worden. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Services. Mit dem Erwerb ist die Erbringung von Services für Wincor Nixdorf-Produkte in Finnland ergänzt worden. Des Weiteren ergaben sich dem Erwerb unmittelbar zuordenbare Anschaffungsnebenkosten in Höhe von 19 T €. Der Erwerb hatte unmittelbar vor der erstmaligen Einbeziehung zum 1. Dezember 2004 in den Wincor Nixdorf-Konzern die folgenden Auswirkungen auf die Vermögenslage:
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| in T € | ||
| Geschäfts- und Firmenwert | 297 | |
| Kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte | 23 | |
| Marketingbezogene immaterielle Vermögenswerte | 21 | |
| Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände | 17 | |
| Andere Vermögenswerte | 82 | |
| Flüssige Mittel | 0 | |
| Verbindlichkeiten | 336 |
Der Anteil der Gesellschaft am Periodenergebnis beträgt 46 T €. Mit Wirkung zum 30. September 2005 ist die Gesellschaft auf die Wincor Nixdorf Oy, Espoo, Finnland, verschmolzen worden.
Zum 1. Januar 2005 sind 100 % der Anteile an der BEB Industrie-Elektronik AG, Burgdorf, Schweiz, zu einem Kaufpreis in Höhe von 10.000 TCHF erworben worden. Hiervon waren 9.000 TCHF sofort an die Verkäufer zu zahlen, die verbleibenden 1.000 TCHF sind auf einem Sperrkonto hinterlegt worden und stehen den Verkäufern ab 1. Januar 2007 zur Verfügung. Zudem ergaben sich Anschaffungsnebenkosten in Höhe von 41 TCHF. Die Gesellschaft ist auf die Entwicklung und Produktion von Banknotenlesern mit Bilderkennungsverfahren für den Einsatz in Selbstbedienungssystemen spezialisiert. Die Gesellschaft ist im Wege der Vollkonsolidierung zum 1. Januar 2005 erstmals in den Konzernabschluss des Wincor Nixdorf-Konzerns einbezogen worden. Der Erwerb hatte unmittelbar vor dem Unternehmenszusammenschluss den folgenden Einfluss auf die Vermögenslage des Konzerns zum 1. Januar 2005:
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| in TCHF | ||
| Nicht patentierte Technologie | 10.568 | |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 456 | |
| Andere Vermögenswerte | 5.593 | |
| Flüssige Mittel | 471 | |
| Pensionsrückstellungen | 1.328 | |
| Verbindlichkeiten | 7.083 |
Der Anteil der Gesellschaft am Periodenergebnis beträgt 436 T €.
Zum 1. Januar 2005 ist die Wincor Nixdorf Dienstleistungs GmbH, Paderborn, zu einem Kaufpreis von 27,5 T € übernommen worden.
Zum 15. Juli 2005 wurde die Wincor Nixdorf Banking Services Ltd., Wokingham, Großbritannien, mit einem gezeichneten Kapital von 1 GBP neu gegründet.
Wincor Nixdorf S.A. de C.V., Mexiko Stadt, Mexiko, und Wincor Nixdorf IT Support S.A. de C.V., Mexiko Stadt, Mexiko, mit einem gezeichneten Kapital von jeweils 50.000 MXP wurden mit Wirkung zum 17. August 2005 gegründet. Der Geschäftsbetrieb wurde zum 1. Oktober 2005 aufgenommen.
Wincor Nixdorf hat am 17. August 2005 die Prinzipal 49. V.V. GmbH, Hamburg, mit einem Stammkapital von 25 T € erworben und die Gesellschaft mit Gesellschafterbeschluss vom 17. August 2005 in Wincor Nixdorf Portavis GmbH umbenannt. Nach Durchführung der Kapitalerhöhung und Aufnahme neuer Gesellschafter sind die WINCOR NIXDORF International GmbH mit 51 %, die HASPA Finanzholding, Hamburg, mit 38 % und die Sparkasse Bremen AG, Bremen, mit 11 % beteiligt. Des Weiteren haben sich die Gesellschafter dazu verpflichtet, die Gesellschaft mit einer Kapitalrücklage in Höhe von 4.900 T € entsprechend ihrer Anteile in bar bis zum 30. September 2005 auszustatten. Zum 1. Oktober 2005 wurden 130 Mitarbeiter aus den beteiligten Gesellschaften in die Gesellschaft übernommen.
Zudem sind die folgenden Neugründungen erfolgt:
- Wincor Nixdorf Customer Care GmbH, Paderborn, mit einem gezeichneten Kapital von 25 T €,
- Wincor Nixdorf Facility Services GmbH, Paderborn, mit einem gezeichneten Kapital von 25 T €,
- Wincor Nixdorf Banking Consulting GmbH, Paderborn, mit einem gezeichneten Kapital von 25 T €.
Die Gesellschaften haben ihr Geschäft zum 1. Oktober 2005 in Betrieb genommen.
Mit Wirkung zum 31. Dezember 2004 ist Wincor Nixdorf Retail and Banking Systems (Suzhou) Co. Ltd., Suzhou, China, liquidiert und zum selben Zeitpunkt entkonsolidiert worden. Die Gesellschaft verfügte unmittelbar vor der Liquidation über flüssige Mittel in Höhe von 3.857 T €. Die Entkonsolidierung führte zu einem Verlust in Höhe von –1.728 T€.
Die anteiligen Umsätze betrugen im Geschäftsjahr 0 T € (i.V. 0 T €), das anteilige Periodenergebnis –113 T € (i.V. –26 T €).
Mit Wirkung zum 12. Mai 2005 sind 3,5 % der Anteile an der Wincor Nixdorf S.A., Casablanca, Marokko, für 420 T € veräußert worden.
Der Konsolidierungskreis zum Bilanzstichtag umfasst damit einschließlich der Wincor Nixdorf AG, Paderborn, 60 Unternehmen.
Bei Vollkonsolidierung der neu erworbenen Unternehmen zum 1. Oktober 2004 wären die Konzernumsatzerlöse um 1.153 T € höher gewesen. Die Auswirkungen auf das Konzernergebnis und die Buchwerte der erworbenen Vermögenswerte lassen sich nicht quantifizieren, da die Kosten und Buchwerte nicht vergleichbar sind. Vor der Vollkonsolidierung bilanzierte die BEB Industrie-Elektronik AG, Burgdorf, nach Schweizer Obligationenrecht und die CXT Huolto Oy, Vantaa, Finnland, bis zur Erstkonsolidierung nach finnischem Handelsrecht.
Konsolidierungsgrundsätze.
Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach konzerneinheitlichen Regeln zum 30. September 2005 und für die Vergleichsperiode 30. September 2004 aufgestellten, vom Abschlussprüfer KPMG beziehungsweise von anderen beauftragten Prüfungsgesellschaften geprüften und testierten Jahresabschlüsse der in den Konzern einbezogenen Gesellschaften. Abweichend davon haben wir bei vier Gesellschaften geprüfte Zwischenabschlüsse zu Grunde gelegt, da das Geschäftsjahr dieser Gesellschaften bedingt durch lokale rechtliche Anforderungen auf den 31. Dezember endet.
Die Kapitalkonsolidierung wird nach der Erwerbsmethode gemäß IAS 27.22 (»Consolidated and Separate Financial Statements«) i.V.m. IFRS 3 für alle Erwerbe nach dem 1. Oktober 2003 vorgenommen. Der Ansatz der Anteile an den verbundenen Unternehmen zum Buchwert bei dem Mutterunternehmen wird ersetzt durch die mit ihrem beizulegenden Wert angesetzten Vermögenswerte und die Schuldposten der einbezogenen Unternehmen. So wird das Eigenkapital der Tochterunternehmen mit dem Buchwert der Anteile bei dem Mutterunternehmen verglichen.
Die aus der Erstkonsolidierung entstandenen aktiven Unterschiedsbeträge mit Firmenwertcharakter werden seit 1. Oktober 2003 nicht mehr über den Zeitraum der voraussichtlichen Nutzung von 20 Jahren abgeschrieben. Vielmehr werden diese jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft und gegebenenfalls außerplanmäßig abgeschrieben.
Die nicht dem Mutterunternehmen zustehenden Anteile am Eigenkapital von Tochterunternehmen werden unterhalb des Konzerneigenkapitals als »Anteile in Fremdbesitz« ausgewiesen. Anteile anderer Gesellschafter werden auf der Grundlage der Buchwerte der ihnen zuzuordnenden Vermögenswerte und Schulden ermittelt.
Wechselseitige Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden gegeneinander aufgerechnet.
Konzerninterne Erträge und Aufwendungen werden ohne Erfolgsauswirkung konsolidiert.
Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen werden erfolgswirksam eliminiert.
Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge wurden latente Steuern angesetzt.
Währungsumrechnung.
Die Umrechnung der in fremder Währung erstellten Jahresabschlüsse erfolgte nach dem Konzept der funktionalen Währung. Die funktionale Währung ist die Währung, in der eine ausländische Gesellschaft überwiegend ihre Mittel erwirtschaftet und Zahlungen leistet. Da die Gesellschaften des Wincor Nixdorf-Konzerns ihre Geschäfte selbstständig betreiben, sind sie als »foreign entities« im Sinne des IAS 21 »The Effects of Changes in Foreign Exchange Rates« berücksichtigt. Hierbei werden die Posten der Bilanz einschließlich des Goodwills zum Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag und die Aufwendungen und Erträge der Gewinn- und Verlustrechnung mit Durchschnittskursen (Jahresdurchschnitt) umgerechnet. Der sich daraus ergebende Unterschied wird ergebnisneutral mit dem Eigenkapital verrechnet.
Bei der Wincor Nixdorf C.A., Caracas, Venezuela, der Wincor Nixdorf Soluções em Tecnologia da Informação Ltda., São Paulo, Brasilien, der Wincor Nixdorf Pte. Ltd., Singapur, sowie der Wincor Nixdorf S.A. de C.V., Mexiko Stadt, Mexiko, und der Wincor Nixdorf IT Support S.A. de C.V., Mexiko Stadt, Mexiko, wird der US-Dollar, bei der Wincor Nixdorf Bilgisayar Sistemleri A.S., Ayazaga, Türkei, der Euro als funktionale Währung verwendet. Die Umstellung der funktionalen Währung auf US-Dollar bei Wincor Nixdorf Pte. Ltd., Singapur, ist bedingt durch entsprechende Gesetzesänderungen in Singapur.
In den einbezogenen Einzelabschlüssen werden Fremdwährungstransaktionen mit den zum Zeitpunkt der Transaktion geltenden Devisenkursen erfasst. Daraus resultierende Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden am Bilanzstichtag zum Devisenmittelkurs bewertet. Die sich aus der Bewertung oder Abwicklung der Fremdwährungsposten ergebenden Kursgewinne oder Kursverluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Die Währungskurse der für den Wincor Nixdorf-Konzern wesentlichen Währungen haben sich wie folgt entwickelt:
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| Durchschnittskurse | Stichtagskurse | |||||||||
| 1 Euro = | ISO-Code | 2004/2005 | 2003/2004 | 30.09.2005 | 30.09.2004 | |||||
| Schweizer Franken | CHF | 1,5428 | 1,5502 | 1,5561 | 1,5524 | |||||
| Britisches Pfund | GBP | 0,6876 | 0,6789 | 0,6820 | 0,6868 | |||||
| US-Dollar | USD | 1,2716 | 1,2196 | 1,2042 | 1,2402 | |||||
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.
Die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden erfolgt auf Basis fortgeführter historischer Anschaffungs-/Herstellungskosten mit Ausnahme der Wertpapiere der Klassifizierung »available for sale« und »held for trading« sowie der Derivate, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen getroffen und Schätzungen verwandt worden, die sich auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern von Gegenständen des Anlagevermögens, auf die Bewertung von Fertigungsaufträgen, die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen sowie die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.
Anlagevermögen.
Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und, da die Nutzungsdauern als endlich eingestuft werden können, planmäßig über die jeweilige Nutzungsdauer nach der linearen Methode abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer für gewerbliche Schutzrechte und Lizenzen sowie Produkt-Know-how beträgt maximal zehn Jahre. Die Restnutzungsdauer des Produkt-Know-hows beträgt drei Jahre.
Der Geschäfts- und Firmenwert wird in Einklang mit IFRS 3 nicht mehr planmäßig, sondern nur, sofern ein Wertminderungsbedarf festgestellt wird, abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Herstellungskosten werden anhand direkt zurechenbarer Einzelkosten sowie angemessener Gemeinkosten ermittelt. Geschäfts- oder Fabrikgebäude werden in längstens 50 Jahren, technische Anlagen und Maschinen durchschnittlich über zehn Jahre, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung überwiegend über fünf Jahre und vermietete Erzeugnisse unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarungen abgeschrieben. Gemäß dem wirtschaftlichen Nutzungsverlauf wird das Sachanlagevermögen im Wesentlichen linear abgeschrieben. Die im Produktionsprozess eingesetzten technischen Anlagen, Maschinen und sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung werden, bedingt durch den Mehrschichtbetrieb, degressiv abgeschrieben.
Finanzanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren Wert angesetzt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Verzinsliche Ausleihungen werden zum Nennwert bilanziert.
Umlaufvermögen.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert.
Die Ermittlung der Anschaffungskosten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Handelswaren wird nach der Durchschnittsmethode vorgenommen.
Bestandteile der Herstellungskosten der unfertigen und der fertigen Erzeugnisse sind gemäß IAS 2 »Inventories« – neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen – anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten unter Annahme einer Normalauslastung einschließlich der Abschreibungen auf Fertigungsanlagen sowie fertigungsbezogene Sozialkosten. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.
Abwertungen für Bestandsrisiken werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. Die verlustfreie Bewertung wurde beachtet. Soweit erforderlich, wird der niedrigere Nettoveräußerungswert angesetzt.
Wesentliche Aufträge, die eine Bilanzierung entsprechend IAS 11 »Construction Contracts« erfordern würden, lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.
Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden zum Nennbetrag bzw. zu fortgeführten Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Wertminderungen auf Forderungen werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls sowie für Länderrisiken gebildet; dem allgemeinen Ausfall- und Zinsrisiko wird auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit Rechnung getragen.
Die Wertpapiere der Klassifizierung »available for sale« und »held for trading« sind zum beizulegenden Wert auf Basis der Stichtagskurse bewertet.
Flüssige Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Fremdwährungsbestände sind zum Mittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten.
In Deutschland werden Pensionsrückstellungen für die Versorgungsansprüche der Mitarbeiter und Pensionäre nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung biometrischer Grundlagen entsprechend der Projected-Unit-Credit-Methode gebildet. Bei diesem Verfahren werden nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Renten und Gehältern unter Einschätzung der relevanten Einflussgrößen berücksichtigt. Die Erfassung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste erfolgt dabei sofort im Jahresergebnis des jeweiligen Geschäftsjahres. Pensionsähnliche Verpflichtungen der ausländischen Gesellschaften werden analog bewertet.
Gemäß IAS 37 »Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets« werden für rechtliche oder faktische Verpflichtungen Rückstellungen in der Bilanz angesetzt, wenn der Mittelabfluss zur Begleichung der Verbindlichkeiten wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist. Der Wertansatz der Rückstellungen basiert auf denjenigen Beträgen, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungs-verpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken. Soweit erforderlich, werden Rückstellungen abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
Impairment.
Die Buchwerte der Vermögenswerte des Wincor Nixdorf-Konzerns mit Ausnahme der Vorräte (siehe Vorräte) und der aktiven latenten Steuern (siehe Steuern vom Einkommen und Ertrag) werden zum Bilanzstichtag daraufhin überprüft, ob Indikatoren für eine Wertminderung (Impairment) vorliegen. Wenn solche Indikatoren vorliegen, wird der beizulegende Wert der Vermögenswerte geschätzt und gegebenenfalls eine Abwertung erfolgswirksam vorgenommen.
Geschäfts- und Firmenwerte sind gemäß IAS 36 einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit zu überprüfen, indem ein Impairment Test durchgeführt wird. Hierbei wird der Buchwert eines Geschäftsbereiches mit dem erzielbaren Betrag (recoverable amount) verglichen. Das zum 1. Oktober 1999 aus dem Siemens-Konzern herausgekaufte Retail- und Banking-Geschäft wird als ein Geschäftsbereich (cash generating unit) betrachtet; alle nachfolgenden Akquisitionen werden einzeln entsprechend IFRS 3/IAS 36 als eigenständige Geschäftsbereiche (cash generating units) behandelt. Der erzielbare Betrag entspricht dem Nutzungswert (value in use), der nach dem »Discounted Cashflow«-Verfahren ermittelt wird. Basis für die Ermittlung der zukünftigen Cashflows sind die Daten aus der detaillierten Unternehmensplanung für die Geschäftsjahre bis 2007/2008 mit anschließendem Übergang in die ewige Rente. Das angenommene fortwährende Wachstum von 1 bis 2 % für die ewige Rente entspricht einer allgemeinen Erwartung an die Geschäftsentwicklung. Zur Ermittlung des Barwertes der Cashflows erfolgt eine Diskontierung der freien Zahlungsströme mit einem Zinssatz zwischen 8 und 10 %, der die jeweilige Rendite der Geschäftsbereiche widerspiegelt.
Ist der erzielbare Betrag eines Geschäftsbereiches geringer als sein Buchwert, wird in Höhe des Unterschiedsbetrags zunächst eine Wertminderung auf den Geschäfts- und Firmenwert vorgenommen.
Derivate.
Wincor Nixdorf nutzt Derivate, um bestehende Zinsänderungsrisiken aus der Finanzierung und Wechselkursrisiken des Konzerns zu begrenzen. Für Handelszwecke werden keine Derivate gehalten. Gleichwohl werden Derivate, die die Voraussetzungen für ein Hedge Accounting nicht erfüllen, wie Handelsinstrumente bewertet.
Bei ihrem Abschluss werden derivative Geschäfte mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Zu späteren Zeitpunkten werden sie zu ihren beizulegenden Marktwerten bilanziert. Daraus resultierende Gewinne oder Verluste fließen, sofern die Voraussetzungen für ein Hedge Accounting nicht erfüllt sind, in das Ergebnis der jeweiligen Periode ein. Bei wirksamen Hedging-Beziehungen werden die Gewinne und Verluste der Periode erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet.
Leasing.
Innerhalb des Wincor Nixdorf-Konzerns werden Geldausgabeautomaten an externe Kunden vermietet. Hierbei handelt es sich gemäß IAS 17 »Leases« vor allem um Operating-Leasingverhältnisse. Vertragsausgestaltungen, die Finanzierungsleasingverhältnisse darstellen, werden in Höhe des Barwertes der ausstehenden Mindestleasingzahlungen unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Zudem ergeben sich zum Beispiel durch das Leasing von Firmenwagen Vertragsausgestaltungen, die den Ausweis von Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing zur Folge haben. Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing werden unter den Finanzverbindlichkeiten in Höhe des Barwertes der Mindestleasingzahlungen abgebildet.
Zuwendungen der öffentlichen Hand.
Wincor Nixdorf bilanziert Zuwendungen der öffentlichen Hand gemäß IAS 20 »Accounting for Government Grants and Disclosure of Government Assistance« nur bei Bestehen einer angemessenen Sicherheit, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Die Zuwendungen werden erfolgswirksam behandelt und grundsätzlich zeitgleich mit den Aufwendungen, für die Zuwendungen gewährt werden, verrechnet. Im Geschäftsjahr belaufen sich die Zuwendungen der öffentlichen Hand auf 753 T € (i.V. 309 T €). Sie werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Posten der Funktionskosten (Umsatz-, Forschungs- und Entwicklungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten) ausgewiesen.
Umsatzerlöse. Umsätze werden als realisiert angesehen:
1. bei der Lieferung von Waren nach Gefahrenübergang,
2. bei Dienstleistungen nach Erbringung der Leistung,
3. bei vermieteten Produkten und Wartungsverträgen über die Laufzeit des Vertrages.
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen. Die Kosten der erbrachten Leistungen setzen sich aus den Kosten der verkauften Erzeugnisse und Dienstleistungen sowie den Einstandskosten der verkauften Handelswaren zusammen. Neben direkt zurechenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten umfassen die Kosten der erbrachten Leistungen indirekte Gemeinkosten einschließlich des anteiligen Werteverzehrs des Anlagevermögens.
Forschungs- und Entwicklungskosten.
Nach IAS 38 besteht für Forschungskosten ein Aktivierungsverbot. Entwicklungskosten sind nur bei Vorliegen bestimmter, genau bezeichneter Voraussetzungen aktivierungsfähig. Eine Aktivierung ist demnach immer dann erforderlich, wenn die Entwicklungstätigkeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu künftigen Finanzmittelzuflüssen führt, die über die normalen Kosten hinaus auch die entsprechenden Entwicklungskosten abdecken. Zusätzlich müssen hinsichtlich des Entwicklungsprojekts oder des zu entwickelnden Projekts bzw. Verfahrens verschiedene Kriterien kumulativ erfüllt sein.
Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben, da die Art und die Dimension der charakteristischen Forschungs- und Entwicklungsrisiken dazu führen, dass das Funktions- und Wirtschaftsrisiko bei in der Entwicklung befindlichen Produkten regelmäßig erst dann mit hinreichender Zuverlässigkeit abgeschätzt werden kann, wenn
- die Entwicklung der betreffenden Produkte oder Verfahren abgeschlossen ist und
- nach Abschluss der Entwicklung durch die Vermarktung während der Pre-Marketing-Phase (Vermarktung als Versuchsprodukt)
nachgewiesen ist, dass die Produkte die erforderlichen technischen und wirtschaftlichen Anforderungen des Marktes erfüllen.
Steuern.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag umfassen sowohl laufende als auch latente Steuern. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie betreffen Posten, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden; in diesem Fall werden auch die entsprechenden latenten Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital gebucht.
Laufende Steuern sind die erwarteten, für das Jahr zu zahlenden Steuern auf der Grundlage der in dem betreffenden Jahr geltenden Steuersätze sowie etwaige Korrekturen (Nachzahlungen) von Steuern früherer Jahre.
Latente Steuern werden angesetzt für temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen Werten von Vermögenswerten und Schulden und deren Wertansätzen im Konzernabschluss. Abweichend davon werden für Geschäfts- und Firmenwerte, die nicht mit steuerlicher Wirkung abgeschrieben werden können, keine latenten Steuern angesetzt. Darüber hinaus werden auch latente Steuern für die künftige Nutzung steuerlicher Verlustvorträge aktiviert. Der Ansatz der latenten Steuern erfolgt mit den Steuersätzen, die nach dem geltenden Recht zu dem Zeitpunkt Gültigkeit haben werden, zu dem sich die temporären Differenzen voraussichtlich umkehren bzw. zu dem die Verlustvorträge voraussichtlich genutzt werden können.
Aktive latente Steuern werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, um diese nutzen zu können.
Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit beläuft sich auf 110.388 T € (i.V. 85.044 T €). Die Planungsrechnungen der entsprechenden Gesellschaften, die unter der Going-Concern-Prämisse erstellt wurden, ergeben für die nächsten Geschäftsjahre, auch unter Beachtung von Folgeaufwendungen aus dem Carve-out, positive Jahresergebnisse, woraus sich eine Nutzung der bestehenden Verlustvorträge ergibt.

