Der verkürzte Konzernzwischenabschluss der Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft (im Folgenden »Wincor Nixdorf«) wurde in Übereinstimmung mit den Vorschriften des International Accounting Standards Board (IASB) und den Verlautbarungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, erstellt.
Durch EU-Verordnung vom 15. Oktober 2008 (Veröffentlichung am 16. Oktober 2008 im Amtsblatt der Europäischen Union) wurden die vom IASB am 13. Oktober 2008 veröffentlichten »Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung« und »Änderungen an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben« in europäisches Recht übernommen. Die Änderungen sind grundsätzlich rückwirkend auf den 1. Juli 2008 anzuwenden. Die geänderten Standards hatten keine Auswirkungen auf den verkürzten Konzernzwischenabschluss von Wincor Nixdorf zum 30. Juni 2009. Die weiteren von der Europäischen Union im Zeitraum vom 1. Oktober 2008 bis zum 30. Juni 2009 übernommenen Standards und Interpretationen sind von Wincor Nixdorf erst im Geschäftsjahr 2009/2010 oder später verpflichtend anzuwenden. Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung auf den Wincor Nixdorf-Konzernabschluss werden derzeit geprüft.
Die im verkürzten Konzernzwischenabschluss angewandten Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden basieren grundsätzlich auf denselben Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die auch dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2007/2008 zugrunde lagen. Erläuterungen zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Einzelnen im Anhang des Konzernabschlusses zum 30. September 2008 dargestellt.
