Der Konzernzwischenabschluss zum 31. März 2009 beinhaltet diejenigen Gesellschaften, bei denen Wincor Nixdorf unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der Stimmrechte (Tochtergesellschaften) verfügt oder aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verfügungsmacht aus der Tätigkeit der betreffenden Gesellschaften mehrheitlich den wirtschaftlichen Nutzen ziehen kann bzw. die Risiken tragen muss. Die Einbeziehung beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem die Möglichkeit der Beherrschung besteht. Sie endet, wenn die Möglichkeit der Beherrschung nicht mehr besteht.
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