Aufsichtsrat


Der Aufsichtsrat überwacht die Arbeit des Vorstands. Diese Tätigkeit übt er nach Maßgabe der Gesetze, des Deutschen Corporate Governance Kodex, der Satzung der Wincor Nixdorf AG, der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und etwaiger Beschlüsse des Aufsichtsrats aus. Zum Wohle des Unternehmens arbeiten Aufsichtsrat und Vorstand vertrauensvoll zusammen.

Nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 setzt sich der Aufsichtsrat der Wincor Nixdorf AG aus zwölf Aufsichtsratsmitgliedern zusammen: Sechs von ihnen vertreten die Anteilseigner, sechs die Arbeitnehmer.

Seine Entscheidungen fällt der Aufsichtsrat durch Beschluss, und zwar mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen - es sei denn, das Gesetz schreibt andere Mehrheiten vor. Das Abstimmungsprozedere ist wie folgt: Kommt es zu einer Stimmengleichheit und ergibt die erneute Abstimmung über denselben Beschlussgegenstand wieder Stimmengleichheit, so hat bei dieser erneuten Abstimmung der Vorsitzende zwei Stimmen.

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