Kapitalbeteiligungen, Stimmrechtsbeschränkungen, Aktien mit Sonderrechten und Stimmrechtskontrolle


Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind nicht bekannt. Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Aktionären ergeben können, sind dem Vorstand nicht bekannt. Die Aktien gewähren keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen. Eine Stimmrechtskontrolle für den Fall, dass die Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht ausüben, ist ebenfalls nicht bekannt.

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