Die Wincor Nixdorf AG als Mutterunternehmen des Wincor Nixdorf-Konzerns nimmt einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) durch die von ihr ausgegebenen stimmberechtigten Aktien in Anspruch und berichtet daher gemäß § 315 Abs. 4 HGB.
Angaben gemäß § 315 Absatz 4 HGB und Erläuterungen
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