Rechtliche und wirtschaftliche Einflussfaktoren für das Geschäft


Im Berichtsjahr hat Wincor Nixdorf Maßnahmen im Hinblick auf das Verbot bestimmter Stoffe sowie insbesondere bezüglich der Umstellung des Entsorgungskonzepts entsprechend den Vorgaben der Europäischen Richtlinien 2002/95/EG vom 27. Januar 2003 (RoHS) und 2002/96/EG vom 27. Januar 2003 (WEEE) sowie der entsprechenden nationalen Gesetzgebungen (für Deutschland das ElektroG vom 16. März 2005) kontinuierlich weitergeführt. Die Maßnahmen wurden bereits im Geschäftsjahr 2005/2006 eingeleitet und im Geschäftsjahr 2006/2007 umgesetzt.

Eine bereits im Geschäftsjahr 2006/2007 eingesetzte Projektgruppe hat die Auswirkungen der Reform des europäischen Chemikalienrechts geprüft: Die englische Abkürzung »REACH« steht für »Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals« und bezeichnet die Verordnung der Europäischen Gemeinschaft zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (1907/2006/EG). Aufgrund von REACH notwendig gewordene Maßnahmen setzt Wincor Nixdorf kontinuierlich um.

Für einen Großteil des Outsourcing (Glossar-Geschäfts, das Wincor Nixdorf in Deutschland bei Kreditinstituten betreibt, ist ein Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 30. Oktober 2007 bedeutsam: Dieses setzt die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) fest. Die MaRisk sind die verbindlichen Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Ausgestaltung des Risikomanagements in deutschen Kreditinstituten. Es handelt sich um eine Konkretisierung des § 25a Abs. 1 KWG, die seit 1. Januar 2008 verbindlich zu beachten ist und ältere Konkretisierungen ablöst.

Wirtschaftliche Einflussfaktoren, die bestehen oder sich ergeben können, sind im Risikobericht dargestellt.

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