Gezeichnetes, Genehmigtes und Bedingtes Kapital


Gezeichnetes Kapital.

Das Grundkapital besteht aus 33.084.988 nennwertlosen Stückaktien. Alle bis zum 30. September 2008 ausgegebenen Aktien sind voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt gleichrangiges Stimmrecht sowie gleichrangigen Dividendenanspruch. Die Anzahl der ausgegebenen dividendenberechtigten Aktien hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

 

 

Stand 1. Oktober 2007

32.382.208

Erwerb eigener Anteile

–718.200

Stand 30. September 2008

31.664.008

Gewichteter Durchschnitt der Aktien im Geschäftsjahr 2007/2008

31.811.062

Genehmigtes Kapital.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Mai 2004 ist der Vorstand ermächtigt worden, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 13. Mai 2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 1.654.249,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I 2004).

Der Vorstand ist weiterhin durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Mai 2004 ermächtigt worden, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 13. Mai 2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 6.616.997,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II 2004).

Bedingtes Kapital.

Das Grundkapital ist um bis zu 2.812.224,00 €, eingeteilt in bis zu 2.812.224 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Diese bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft und an Mitglieder der Geschäftsleitungsorgane nachgeordneter in- und ausländischer verbundener Unternehmen sowie an weitere Führungskräfte und Mitarbeiter der Gesellschaft und ihrer nachgeordneten verbundenen Unternehmen nach näherer Maßgabe der Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 14. Mai 2004 in der Fassung des Ergänzungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 21. Februar 2006 und der Fassung des Änderungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 29. Januar 2007 sowie des Änderungs- und Ergänzungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 28. Januar 2008. Sie wird nur insoweit durchgeführt, wie von diesen Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft die Gegenleistung nicht in bar oder mit eigenen Aktien erbringt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausgabe entstehen, am Gewinn teil. Erfolgt die Ausgabe vor der ordentlichen Hauptversammlung, so nehmen die neuen Aktien auch am Gewinn des letzten abgelaufenen Geschäftsjahres teil.

Das Grundkapital ist um weitere bis zu 10.000.000,00 € (in Worten: Euro zehn Millionen), eingeteilt in bis zu 10.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung zur Schaffung des Bedingten Kapitals II wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung/Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelgenussscheinen oder Options- oder Wandelanleihen, die von der Gesellschaft oder einem von der Gesellschaft abhängigen Konzernunternehmen im Sinne des § 17 AktG aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 28. Januar 2008 bis zum 27. Januar 2013 ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung erfüllen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- oder Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder der Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Erfolgt die Ausgabe vor der ordentlichen Hauptversammlung, so nehmen die neuen Aktien auch am Gewinn des letzten abgelaufenen Geschäftsjahres teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Icon Kennzahlenvergleich
Neue Funktion des Berichts
Kennzahlenvergleich
Icon Download PDF
Kapitel als PDF
Download
Icon Download Excel
Tabelle(n) als Excel
Download
Icon Dateisammlung
Sammeln Sie Dokumente in der Dateisammlung
Datei hinzufügen
Icon Bestätigungsvermerk
Diese Information wurde
von der KPMG geprüft
Bestätigungsvermerk
Datenschutz  |   Disclaimer  |   Impressum  |   Seite drucken  |   Seite weiterempfehlen