Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Investitionszuwendungen werden grundsätzlich als Reduzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der betreffenden Vermögenswerte erfasst und führen zu einer entsprechenden Reduzierung der planmäßigen Abschreibungen (Glossar) in Folgeperioden. Zuwendungen, die nicht auf Investitionen bezogen sind, werden als Reduktion der entsprechenden Aufwendungen erfolgswirksam in den Zeiträumen erfasst, in denen die Aufwendungen anfallen, die durch die Zuwendung kompensiert werden sollen. Im Geschäftsjahr belaufen sich die erfolgswirksam erfassten Zuwendungen der öffentlichen Hand auf 881 T € (2006/2007: 851 T €). Sie werden in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung in den Posten der Funktionskosten (Umsatz-, Forschungs- und Entwicklungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten) ausgewiesen.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
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