Umsatzerlöse.
Umsätze aus der Lieferung von Waren werden erfasst, sobald die maßgeblichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum der Waren verbunden sind, auf den Kunden übergegangen sind. Dabei verbleibt weder ein fortgeführtes Verfügungsrecht noch eine wirksame Verfügungsmacht über die verkauften Waren. Die Höhe der Erlöse kann verlässlich bestimmt werden und der Zufluss eines wirtschaftlichen Nutzens aus dem Verkauf ist hinreichend wahrscheinlich.
Umsätze aus Dienstleistungen (Glossar) werden mit Erbringung der Dienstleistungen erfasst, sofern die Höhe der Erträge verlässlich bemessen werden kann und der Zufluss des wirtschaftlichen Nutzens aus dem Geschäft hinreichend wahrscheinlich ist. Bei Wartungsverträgen, die über einen Zeitraum von ein bis fünf Jahren abgeschlossen werden, erfolgt eine lineare Verteilung der Umsätze.
Die Erträge aus Operating-Leasing- und Finanzierungsleasingverhältnissen werden auf der Grundlage der Regelungen des IAS 17 erfasst.
Umsatzkosten.
Die Umsatzkosten setzen sich aus den Kosten der verkauften Erzeugnisse und Dienstleistungen sowie den Einstandskosten der verkauften Handelswaren zusammen. Neben direkt zurechenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten umfassen die Kosten der erbrachten Leistungen indirekte Gemeinkosten einschließlich des anteiligen Werteverzehrs des Anlagevermögens.
