Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag umfassen sowohl laufende als auch latente Steuern. Steuern werden in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie betreffen Posten, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden; in diesem Fall werden auch die entsprechenden Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital gebucht.
Laufende Steuern sind die erwarteten, für das Jahr zu zahlenden Steuern auf der Grundlage der in dem betreffenden Jahr geltenden Steuersätze sowie etwaige Korrekturen von Steuern früherer Jahre.
Latente Steuern (Glossar) werden angesetzt für temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen Werten von Vermögenswerten und Schulden und deren Wertansätzen im Konzernabschluss. Darüber hinaus werden auch aktive latente Steuern für die künftige Nutzung steuerlicher Verlustvorträge angesetzt. Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen sowie Verlustvorträge werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, um diese nutzen zu können. Der Ansatz der latenten Steuern erfolgt mit den Steuersätzen, die in den einzelnen Ländern zum Bilanzstichtag für den Zeitraum gültig oder zukünftig anwendbar sind, zu dem sich die temporären Differenzen voraussichtlich umkehren bzw. zu dem die Verlustvorträge voraussichtlich genutzt werden können.
Eine Saldierung von latenten Steueransprüchen mit latenten Steuerschulden erfolgt, wenn sich die Positionen auf Ertragsteuern beziehen, die von den gleichen Steuerbehörden erhoben werden und die bei der gleichen Gesellschaft beziehungsweise im gleichen Organkreis entstehen.
Die sonstigen Steuern, wie zum Beispiel vermögensabhängige Steuern sowie Energiesteuern, sind in den jeweiligen Funktionskosten enthalten.
