Die Bewertung der reparablen Ersatzteile und der kurzfristigen Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert.
Die Ermittlung der Anschaffungskosten der reparablen Ersatzteile, der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Handelswaren wird nach der Durchschnittsmethode vorgenommen.
Bestandteile der Herstellungskosten der reparablen Ersatzteile sowie der unfertigen und der fertigen Erzeugnisse sind gemäß IAS 2 »Inventories« - neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen - anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten unter Annahme einer Normalauslastung einschließlich der Abschreibungen (Glossar) auf Fertigungsanlagen sowie fertigungsbezogene Sozialkosten. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.
Abwertungen für Bestandsrisiken werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. Soweit erforderlich, wird der niedrigere Nettoveräußerungswert angesetzt. Sind bei früher abgewerteten Vorräten die Gründe für eine Abwertung entfallen und ist somit der Nettoveräußerungswert gestiegen, wird die sich daraus ergebende Wertaufholung in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung als Minderung der Umsatzkosten erfasst.
Wesentliche Aufträge, die eine Bilanzierung entsprechend IAS 11 »Construction Contracts« erfordern würden, lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.
