Forschungs- und Entwicklungskosten


Nach IAS 38 besteht für Forschungskosten ein Aktivierungsverbot. Entwicklungskosten sind nur bei Vorliegen bestimmter, genau bezeichneter Voraussetzungen aktivierungspflichtig. Eine Aktivierung ist demnach immer dann erforderlich, wenn die Entwicklungstätigkeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu künftigen Finanzmittelzuflüssen führt, die über die normalen Kosten hinaus auch die entsprechenden Entwicklungskosten abdecken. Zusätzlich müssen hinsichtlich des Entwicklungsprojekts oder des zu entwickelnden Produkts bzw. Verfahrens verschiedene Kriterien kumulativ erfüllt sein.

Diese Voraussetzungen sind im Konzern nicht gegeben, da die Art und die Dimension der charakteristischen Forschungs- und Entwicklungsrisiken dazu führen, dass das Funktions- und Wirtschaftsrisiko bei in der Entwicklung befindlichen Produkten regelmäßig erst dann mit hinreichender Zuverlässigkeit abgeschätzt werden kann, wenn

  • die Entwicklung der betreffenden Produkte oder Verfahren abgeschlossen ist und
  • nach Abschluss der Entwicklung durch die Vermarktung während der Pre-Marketing-Phase (Vermarktung als Versuchsprodukt) nachgewiesen ist, dass die Produkte die erforderlichen technischen und wirtschaftlichen Anforderungen des Markts erfüllen.

Innerhalb des Wincor Nixdorf-Konzerns betrifft ein wesentlicher Teil der Forschungs- und Entwicklungskosten Weiterentwicklungen und Verbesserungen von bereits existierenden Produkten, die die Kriterien für eine separate Aktivierung als Entwicklungskosten nach IAS 38 nicht erfüllen.

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