Die Regelungen des IAS 39 sehen für solche Finanzinstrumente die Unterteilung in »financial assets at fair value through profit or loss«, »held to maturity«, »available for sale« oder »loans and receivables« vor. Beteiligungen, deren beizulegender Zeitwert verlässlich bestimmt werden kann, werden als »financial assets at fair value through profit or loss« eingestuft. Kann der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich bestimmt werden, werden die Beteiligungen als »loans and receivables« eingestuft.
Bei den Ausleihungen handelt es sich um an Mitarbeiter ausgereichte Kredite, die nach IAS 39 als »loans and receivables« klassifiziert werden. Die Folgebewertung wird zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode vorgenommen.
