Im Wincor Nixdorf-Konzern sind unter derivativen Finanzinstrumenten Sicherungsgeschäfte zu verstehen, die zur Steuerung von Risiken aus Zins- und Währungsschwankungen eingesetzt werden. Sie dienen der Reduzierung von Ergebnisvolatilitäten. Für Handelszwecke werden keine Derivate gehalten. Jedoch werden Derivate, die die Dokumentationsanforderungen des IAS 39 für Hedge Accounting nicht erfüllen oder deren Grundgeschäft nicht mehr existiert, als »held for trading« klassifiziert.
Der Umfang der Sicherung durch Finanzderivate erstreckt sich auf gebuchte, schwebende und hochwahrscheinliche antizipierte Grundgeschäfte. Nach IAS 39 erfüllen Derivate die Ansatzkriterien für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, deshalb sind sie zwingend mit ihren beizulegenden Zeitwerten zu aktivieren (sonstige Vermögenswerte) bzw. zu passivieren (sonstige Verbindlichkeiten).
Bei ihrem Abschluss werden derivative Geschäfte mit ihren Anschaffungskosten zum Handelstag, die im Allgemeinen den beizulegenden Zeitwerten entsprechen, angesetzt. In den Folgeperioden werden sie ebenfalls zu ihren beizulegenden Zeitwerten bilanziert. Daraus resultierende Gewinne oder Verluste fließen, sofern die Voraussetzungen für einen Cashflow (Glossar) Hedge nicht erfüllt sind, in das Ergebnis der jeweiligen Periode ein. Bei wirksamen Cashflow Hedges werden die Gewinne und Verluste der Periode erfolgsneutral unter Berücksichtigung latenter Steuereffekte mit dem Eigenkapital verrechnet. Die Umgliederung aus dem Eigenkapital in die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung erfolgt in der Periode, in der das abgesicherte Grundgeschäft ergebniswirksam oder der Eintritt des gesicherten Grundgeschäfts nicht mehr erwartet wird.
