Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS)


Der Konzernabschluss der Wincor Nixdorf AG zum 30. September 2008 wurde unter Berücksichtigung aller für das Geschäftsjahr 2007/2008 in der Europäischen Union verbindlichen International Financial Reporting Standards (IFRS) und Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) aufgestellt. Ergänzend wurden die nach § 315 a Absatz 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt.

Im Geschäftsjahr 2007/2008 hat die Wincor Nixdorf AG folgende Standards, Interpretationen und Ergänzungen erstmalig verpflichtend angewendet:

  • Ergänzungen zu IAS 1 »Presentation of Financial Statements: Capital Disclosures«
    (verpflichtend anzuwenden in Geschäftsjahren, beginnend am oder nach dem 1. Januar 2007)
  • IFRS 7 »Financial Instruments: Disclosures«
    (verpflichtend anzuwenden in Geschäftsjahren, beginnend am oder nach dem 1. Januar 2007)
  • IFRIC 10 »Interim Financial Reporting and Impairment«
    (verpflichtend anzuwenden in Geschäftsjahren, beginnend am oder nach dem 1. November 2006)
  • IFRIC 11 »IFRS (Glossar 2: Group and Treasury Share Transactions«
    (verpflichtend anzuwenden in Geschäftsjahren, beginnend am oder nach dem 1. März 2007)

Die erstmalige Anwendung der Standards, Interpretationen und Ergänzungen, insbesondere die Erweiterung der Anhangangaben nach IAS 1 und IFRS 7, hatte keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss der Wincor Nixdorf AG zum 30. September 2008.

Zudem ist folgender Standard vom IASB verlautbart und bis zum 30. September 2008 von der Europäischen Union übernommen worden, aber im Konzernabschluss der Wincor Nixdorf AG im Geschäftsjahr 2007/2008 noch nicht verpflichtend anzuwenden:

  • IFRS 8 »Operating Segments«
    (verpflichtend anzuwenden in Geschäftsjahren, beginnend am oder nach dem 1. Januar 2009)

Nach IFRS 8 hat die Berichterstattung über die wirtschaftliche Lage der Segmente nach dem sogenannten »Management Approach« zu erfolgen. Danach liegen der Abgrenzung der Segmente und den Angaben für die Segmente die Informationen zugrunde, die das Management intern für die Bewertung der Ertragskraft und die Ressourcenallokation verwendet. Wir beabsichtigen, den Standard in dem Geschäftsjahr in unserem Konzernabschluss zu berücksichtigen, in dem dieser gemäß den Vorgaben des IASB und der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden ist. Wir erwarten keine materiellen Auswirkungen auf die Darstellung des Konzernabschlusses der Wincor Nixdorf AG zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung.

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