Compliance


Als global agierendes Unternehmen sorgt Wincor Nixdorf für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der unternehmensinternen Richtlinien und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin. In diesem Sinne ist Wincor Nixdorf bemüht, das weltweite Compliance-Programm stetig auszubauen und weiterzuentwickeln.

Wincor Nixdorf verfügt über eine konzernweite Compliance-Organisation, deren Zusammenarbeit von dem Chief Compliance Officer koordiniert wird. Dieser wird von den lokalen Compliance Officern in den Beteiligungsgesellschaften unterstützt. Der Chief Compliance Officer berichtet an den Vorstand, das Compliance Committee und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats.

Ein Schwerpunkt des Compliance-Programms liegt auf der Prävention zur Vermeidung von Fehlverhalten. Diese wird unter anderem durch regelmäßige Informationen sämtlicher Mitarbeiter, zum Beispiel durch Newsletter, geprägt.

Neben dem Verhaltenskodex als wichtigem Bestandteil des Programms ist nunmehr auch ein Verhaltenskodex für die Lieferanten implementiert worden.

Basierend insbesondere auf dem Verhaltenskodex erfolgen konzernweit regelmäßig webbasierte Schulungen, um Führungskräften und Mitarbeitern die Inhalte des Compliance-Programms zu vermitteln, um dadurch der Präventionsarbeit ein solides Fundament zu geben. Flankierend dazu werden auch Präsenzschulungen weltweit durchgeführt.

Zur Vermeidung von Insidergeschäften durch Mitarbeiter des Unternehmens haben wir eine Insiderrichtlinie erlassen. Den im Insiderverzeichnis aufgeführten Mitarbeitern und Organmitgliedern ist es während bestimmter Sperrfristen vor und nach Veröffentlichung der Quartals- und Jahresergebnisse generell untersagt, Geschäfte mit Wincor Nixdorf-Aktien zu tätigen oder mit darauf bezogenen Finanzinstrumenten zu handeln.

Vorstand und Aufsichtsrat halten direkt oder indirekt Aktien oder Optionen der Wincor Nixdorf AG in Höhe von mehr als 1 % des Grundkapitals. Die drei Vorstandsmitglieder halten zusammen 1,49 %, die Aufsichtsratsmitglieder zusammen 0,26 % des Grundkapitals.

Angaben zu Directors’ Dealings nach § 15 a WpHG können auf der Internetseite des Unternehmens in der Rubrik Investor Relations abgerufen werden.

Eine Liste der Drittunternehmen, an denen die Wincor Nixdorf AG eine Beteiligung von für das Unternehmen nicht untergeordneter Bedeutung hält, ist im Jahresabschluss der Wincor Nixdorf AG enthalten. Der Jahresabschluss der Wincor Nixdorf AG ist unter anderem auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht.

Wincor Nixdorf ist der Überzeugung, dass die Einhaltung der Gesetze und internen Bestimmungen den Ruf des Unternehmens schützt und die Grundlage für eine nachhaltige Wertschöpfung schafft.

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