Corporate Governance inklusive Vergütungsbericht


  • Kontinuität und Vertrauen bestimmen weiterhin die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat
  • zeitnahe und offene Kommunikation für mehr Transparenz
  • stetige Weiterentwicklung des Compliance-Programms
  • Risikomanagement für wertorientierte Unternehmensführung
  • Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat im Detail

Corporate Governance (Foto)

Für Wincor Nixdorf ist eine verantwortliche, transparente und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -überwachung wesentliche Grundlage für den geschäftlichen Erfolg. Corporate Governance (Glossar ist seit Jahren zentraler Bestandteil der Unternehmensführung. Vorstand und Aufsichtsrat haben die gesetzliche Entsprechenserklärung (Glossar nach § 161 AktG abgegeben, nach der Wincor Nixdorf, bis auf drei Ausnahmen, sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entspricht. Vorstand und Aufsichtsrat überwachen die Einhaltung des Kodex. Die Entsprechenserklärung wird jährlich abgegeben und im Internet allen Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht. Sie ist zu finden unter www.wincor-nixdorf.com in der Rubrik Investor Relations.

Enge Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat.

Es besteht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Vorstand und den Mitgliedern des Aufsichtsrats. Der Vorstand berichtet an den Aufsichtsrat regelmäßig über den Geschäftsverlauf. Auch in Bezug auf Strategie, Unternehmensplanung und die Rentabilität des Unternehmens erfolgt ein konstruktiver und kontinuierlicher Austausch. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Bericht des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat hat sich im vergangenen Geschäftsjahr zu fünf ordentlichen Sitzungen getroffen. Zudem ist der Aufsichtsrat zu zwei außerordentlichen Sitzungen zusammengetreten. Nähere Informationen zu den Aufsichtsratssitzungen können Sie ebenfalls dem Bericht des Aufsichtsrats entnehmen. Der Aufsichtsrat hat vier Ausschüsse gebildet: den Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG, den Personalausschuss, der sich mit Personalmaßnahmen befasst, die den Vorstand betreffen, den Nominierungsausschuss, der für Aufsichtsratswahlen die Kandidatenvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung vorbereitet, sowie den Prüfungsausschuss (Audit Committee). Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern traten nicht auf. Weitere Informationen zu den Organen der Gesellschaft finden sich im Anhang des Konzernabschlusses unter Organe.

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