Der Aufsichtsrat der Wincor Nixdorf AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm nach gesetzlichen Vorschriften, dem Deutschen Corporate Governance (Glossar) Kodex und der Satzung auferlegten Aufgaben wahrgenommen. An erster Stelle stand dabei die regelmäßige Beratung und Überwachung des Vorstands bei der Führung des Unternehmens. Die Zusammenarbeit zeichnete sich dadurch aus, dass alle grundlegenden Entscheidungen für die Wincor Nixdorf AG und ihre Konzernunternehmen unmittelbar mit dem Aufsichtsrat abgestimmt wurden. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in mündlichen und schriftlichen Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen zur Unternehmensplanung, zur strategischen Ausrichtung und Entwicklung, zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Konzerns einschließlich der Risiken und des Risikomanagements. Alle bedeutenden Geschäftsvorgänge wurden anhand der Berichte des Vorstands im Aufsichtsrat erörtert.
In fünf ordentlichen Aufsichtsratssitzungen informierte der Vorstand im Geschäftsjahr 2007/2008 den Aufsichtsrat über die Entwicklung des Unternehmens. Zusätzlich zu diesen fünf ordentlichen Sitzungen kam der Aufsichtsrat am 11. Dezember 2007 und am 27. Januar 2008 zu jeweils einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung zusammen. Tagesordnungspunkt der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung vom 11. Dezember 2007 war der Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 10 der Einladung zur Hauptversammlung, d. h. die Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelgenussscheinen, Options-, Wandel- und/oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals und Satzungsänderung zu § 4. Weiterer Tagesordnungspunkt der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung vom 11. Dezember 2007 sowie einziger Tagesordnungspunkt der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung vom 27. Januar 2008 war der infolge des erfolgten Erwerbs eigener Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind, jeweils geänderte Gewinnverwendungsvorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung. Ansonsten lagen keine Gründe für eine weitere außerordentliche Aufsichtsratssitzung oder für andere besondere Überprüfungsmaßnahmen vor. Die fünf ordentlichen Aufsichtsratssitzungen fanden am 27. November 2007 sowie am 28. Januar, 22. April, 22. Juli und 23. September 2008 statt. An allen Sitzungen nahmen Vertreter des Vorstands teil. In den Sitzungen wurden alle erforderlichen Beschlüsse auf der Grundlage von vorbereiteten Entscheidungsvorlagen gefasst. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat auch zwischen den Terminen der einzelnen Aufsichtsratssitzungen unverzüglich und umfassend über wichtige Vorgänge, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von besonderer Bedeutung waren. Darüber hinaus stand der Vorstand mit dem Aufsichtsrat in kontinuierlichem Kontakt und hat den Aufsichtsrat dabei über die aktuelle Geschäftslage und wichtige Geschäftsvorfälle, Entwicklungen und Entscheidungen informiert.
Der Aufsichtsrat hat regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit überprüft.
