Der Konzernzwischenbericht der Wincor Nixdorf AG wurde in Übereinstimmung mit den Vorschriften des International Accounting Standards Board (IASB) und den Verlautbarungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, erstellt.
Die Berücksichtigung der erstmalig für das Geschäftsjahr 2007/2008 verpflichtend anzuwendenden Standards, Interpretationen und Ergänzungen hat keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss der Wincor Nixdorf AG zum
31. März 2008.
Darüber hinaus gelten für diesen Konzernzwischenbericht, der nach den Vorschriften des IAS 34 »Interim Financial Reporting« erstellt wurde, mit Ausnahme der oben beschriebenen Abweichungen die gleichen Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und Berechnungsmethoden wie für den Konzernabschluss zum 30. September 2007. Erläuterungen zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Einzelnen im Anhang des Konzernabschlusses zum 30. September 2007 dargestellt.
