Der Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit des Vorstands. Er übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und etwaiger Beschlüsse des Aufsichtsrats aus. Aufsichtsrat und Vorstand arbeiten vertrauensvoll zum Wohle des Unternehmens zusammen.
Der Aufsichtsrat der Wincor Nixdorf AG setzt sich nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 aus zwölf Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Sechs Mitglieder vertreten die Anteilseigner, sechs Mitglieder die Arbeitnehmer. Seit dem 29. Januar 2007 ist Karl-Heinz Stiller der Vorsitzende des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat entscheidet durch Beschluss. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht im Gesetz andere Mehrheiten zwingend vorgeschrieben sind. Ergibt eine Abstimmung im Aufsichtsrat Stimmengleichheit, so hat bei einer erneuten Abstimmung über denselben Beschlussgegenstand, wenn auch sie Stimmengleichheit ergibt, der Vorsitzende zwei Stimmen.
Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte gemäß §27 Abs. 3 MitbestG einen Vermittlungsausschuss sowie des Weiteren einen Personalausschuss, einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) und einen Nominierungsausschuss gebildet. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat regelmäßig – spätestens in der nächsten Sitzung – über die wesentlichen Verhandlungsergebnisse der Ausschüsse.
Der Personalausschuss hat vier Mitglieder. Er besteht aus jeweils zwei Vertretern der Anteilseigner und zwei Vertretern der Arbeitnehmerseite. Vorsitzender des Personalausschusses ist Karl-Heinz Stiller. Der Personalausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor, insbesondere die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie die Ernennung des Vorsitzenden. Unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Festlegungen in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat entscheidet der Personalausschuss statt des Aufsichtsrats über bestimmte Geschäfte.
Der Prüfungsausschuss besteht ebenfalls aus vier Mitgliedern und ist wie der Personalausschuss mit je zwei Vertretern der Anteilseigner und zwei Vertretern der Arbeitnehmerseite besetzt. Den Prüfungsausschuss führt Hero Brahms. Der Prüfungsausschuss bereitet die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses vor. Er prüft vorab den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, die Lageberichte und den Vorschlag für die Gewinnverwendung. Außerdem unterstützt er den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Geschäfte des Vorstands und achtet darauf, dass das Risiko- und Chancenmanagementsystem eingehalten wird.
Der Nominierungsausschuss hat drei Mitglieder und ist ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt. Aufgabe des Nominierungsausschusses ist es, dem Aufsichtsrat geeignete Aufsichtsratskandidaten vorzuschlagen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Jahresvergütung für ihre Tätigkeit, die nach Ablauf des Geschäftsjahres gezahlt wird. Einzelheiten über die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats finden sich im Vergütungsbericht. Dieser ist Bestandteil des Lageberichts und wird innerhalb dieses Geschäftsberichts im Kapitel Corporate Governance dargestellt.
