Konsolidierungskreis.
Der Konzernabschluss zum 30. September 2007 beinhaltet diejenigen Gesellschaften, bei denen die Wincor Nixdorf AG unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der Stimmrechte (Tochtergesellschaften) verfügt oder aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verfügungsmacht aus der Tätigkeit der betreffenden Gesellschaften mehrheitlich den wirtschaftlichen Nutzen ziehen kann bzw. die Risiken tragen muss. Die Einbeziehung beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem die Möglichkeit der Beherrschung besteht. Sie endet, wenn die Möglichkeit der Beherrschung nicht mehr besteht.
Es ergaben sich folgende Änderungen im Anteilsbesitz durch Neugründungen während des Geschäftsjahres:
- Wincor Nixdorf Finance Malta Holding Limited, St. Julians, Malta, mit einem gezeichneten Kapital von 35.020 T €
- Wincor Nixdorf Finance Malta Limited, St. Julians, Malta, mit einem gezeichneten Kapital von 35.000 T €
- WINCOR NIXDORF LLC, Moskau, Russland, mit einem gezeichneten Kapital von 84.019 T RUB (2.377 T €).
Zum Bilanzstichtag umfasst der Konsolidierungskreis damit einschließlich der Wincor Nixdorf AG, Paderborn, 63 Unternehmen.
Nachdem im Januar 2007 an Manager des Unternehmens 1,0 % der Anteile an der Wincor Nixdorf Services NV, Zaventem, Belgien, veräußert wurden, sind die dann insgesamt ausstehenden Anteile in Höhe von 44,5 % mit Kaufverträgen vom 20. September 2007 zu einem Kaufpreis von 8.009 T € erworben worden. Der Kaufpreis ist im Geschäftsjahr 2006/2007 beglichen worden. Das dem Kaufpreis gegenüberstehende anteilige Eigenkapital belief sich zum 20. September 2007 auf 3.601 T €. Der durch diese Transaktion entstandene Unterschiedsbetrag in Höhe von 4.408 T € wurde direkt mit den Gewinnrücklagen verrechnet.
Konsolidierungsgrundsätze.
Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach konzerneinheitlichen Regeln zum 30. September 2007 und für die Vergleichsperiode zum 30. September 2006 aufgestellten und geprüften Jahresabschlüsse der in den Konzern einbezogenen Gesellschaften. Abweichend davon haben wir bei drei Gesellschaften geprüfte Zwischenabschlüsse zugrunde gelegt, da das Geschäftsjahr dieser Gesellschaften bedingt durch lokale rechtliche Anforderungen am 31. Dezember endet.
Die Kapitalkonsolidierung wird nach der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3 für alle Erwerbe nach dem 1. Oktober 2003 vorgenommen. Der Ansatz der Anteile an den verbundenen Unternehmen zum Buchwert bei dem Mutterunternehmen wird ersetzt durch die mit ihrem beizulegenden Wert angesetzten Vermögenswerte und die Schuldposten der einbezogenen Unternehmen. So wird das Eigenkapital der Tochterunternehmen mit dem Buchwert der Anteile bei dem Mutterunternehmen verglichen.
Die aus der Erstkonsolidierung entstandenen aktiven Unterschiedsbeträge mit Firmenwertcharakter werden seit 1. Oktober 2003 nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Vielmehr werden diese jährlich sowie bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung auf ihre Werthaltigkeit überprüft und gegebenenfalls abgewertet.
Die nicht dem Mutterunternehmen zustehenden Anteile am Eigenkapital von Tochterunternehmen werden innerhalb des Konzerneigenkapitals als »Minderheitsanteile« ausgewiesen. Anteile anderer Gesellschafter werden auf der Grundlage der Buchwerte der ihnen zuzuordnenden Vermögenswerte und Schulden ermittelt.
Wechselseitige Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden gegeneinander aufgerechnet. Konzerninterne Erträge und Aufwendungen werden ohne Erfolgsauswirkung konsolidiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen werden erfolgswirksam eliminiert. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern angesetzt.
Währungsumrechnung.
In den in lokalen Währungen erstellten Einzelabschlüssen werden Fremdwährungstransaktionen mit den zum Zeitpunkt der Transaktion geltenden Devisenkursen erfasst. Monetäre Posten in fremder Währung (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen sowie Verbindlichkeiten) werden am Bilanzstichtag zum Devisenmittelkurs bewertet. Die sich aus der Bewertung oder Abwicklung der monetären Posten ergebenden Kursgewinne oder Kursverluste werden in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung ausgewiesen. Nichtmonetäre Posten werden mit historischen Kursen angesetzt.
Die Umrechnung der in fremder Währung erstellten Jahresabschlüsse in Euro (€) erfolgte gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währung. Die funktionale Währung ist die Währung, in der eine ausländische Gesellschaft überwiegend ihre Mittel erwirtschaftet und Zahlungen leistet. Da die Gesellschaften des Wincor Nixdorf-Konzerns ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben, sind die funktionalen Währungen grundsätzlich identisch mit den jeweiligen Landeswährungen. Bei der Wincor Nixdorf C.A., Caracas, Venezuela, der Wincor Nixdorf Pte. Ltd., Singapur, der Wincor Nixdorf S.A. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko, sowie der Wincor Nixdorf IT Support S.A. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko, wird jedoch der US-Dollar, bei der Wincor Nixdorf Bilgisayar Sistemleri A.S., Ayazaga, Türkei, der Euro als funktionale Währung verwendet, da diese Währungen den größten Einfluss auf die Einkaufs- sowie Verkaufspreise der Waren und Dienstleistungen dieser Landesgesellschaften haben.
Die Posten der Bilanz einschließlich des Goodwills werden zum Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag und die Aufwendungen und Erträge der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung mit Durchschnittskursen (Jahresdurchschnitt) umgerechnet. Der sich daraus ergebende Unterschied wird ergebnisneutral mit dem Eigenkapital verrechnet. Währungsdifferenzen, die sich gegenüber der Vorjahresumrechnung ergeben, werden ebenfalls erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet.
Die Währungskurse der für den Wincor Nixdorf-Konzern wesentlichen Währungen haben sich wie folgt entwickelt:
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Durchschnittskurse |
Stichtagskurse | ||
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1 € = |
ISO- |
2006/2007 |
2005/2006 |
30.09.2007 |
30.09.2006 |
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Schweizer Franken |
CHF |
1,6294 |
1,5653 |
1,6601 |
1,5881 |
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Britisches Pfund |
GBP |
0,6764 |
0,6844 |
0,6968 |
0,6777 |
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US-Dollar |
USD |
1,3392 |
1,2340 |
1,4179 |
1,2660 |
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.
Der Konzernabschluss wird auf der Grundlage konzerneinheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.
Die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden erfolgt auf Basis fortgeführter historischer Anschaffungs-/Herstellungskosten mit Ausnahme der sonstigen Beteiligungen, der Wertpapiere der Klassifizierung »available for sale« und »held for trading« sowie der Derivate, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden.
Annahmen und Schätzungen.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen getroffen und Schätzungen verwandt worden, die sich auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern von Gegenständen des Anlagevermögens, auf die Bewertung von Vorräten, die Annahmen zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen, die Bilanzierung und Bewertung von sonstigen Rückstellungen sowie die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.
Immaterielle Vermögenswerte.
Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und, da die Nutzungsdauern mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte als endlich eingestuft werden können, planmäßig über die jeweilige Nutzungsdauer nach der linearen Methode abgeschrieben. Ergeben sich Anhaltspunkte für eine Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten, werden diese darauf hin überprüft, ob eine Wertminderung vorliegt (siehe Impairment) und gegebenenfalls ein Wertminderungsaufwand erfasst. Sind die Gründe für die Wertminderungen entfallen, werden entsprechende erfolgswirksame Wertaufholungen bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.
Die Abschreibungsdauer für Gewerbliche Schutzrechte und Lizenzen sowie Produkt-Know-how beträgt maximal zehn Jahre. Die Restnutzungsdauer des Produkt-Know-how beträgt ungefähr ein Jahr.
In der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung werden Abschreibungen (Glossar) auf das Produkt-Know-how in den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen gezeigt. Die Abschreibungen auf die übrigen immateriellen Vermögenswerte werden in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung in den Posten der Funktionskosten (Umsatz-, Forschungs- und Entwicklungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten) ausgewiesen. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird in Einklang mit IFRS 3 nicht planmäßig, sondern nur sofern ein Wertminderungsbedarf festgestellt wird, abgewertet. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht aufgeholt werden.
Sachanlagen.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen sowie Wertminderungen, angesetzt. Ergeben sich Anhaltspunkte für eine Wertminderung von Sachanlagen, werden diese darauf hin überprüft, ob eine Wertminderung vorliegt (siehe Impairment) und gegebenenfalls ein Wertminderungsaufwand erfasst. Sind die Gründe für die Wertminderungen entfallen, werden entsprechende erfolgswirksame Wertaufholungen bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.
Die Anschaffungskosten setzen sich aus dem Anschaffungspreis, den Anschaffungsnebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten abzüglich erhaltener Anschaffungspreisminderungen zusammen. Die Herstellungskosten werden anhand direkt zurechenbarer Einzelkosten sowie angemessener anteiliger Gemeinkosten ermittelt.
Geschäfts- oder Fabrikgebäude werden in längstens 50 Jahren, technische Anlagen und Maschinen durchschnittlich über zehn Jahre, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung überwiegend über fünf Jahre und vermietete Erzeugnisse unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarungen abgeschrieben. Gemäß dem wirtschaftlichen Nutzungsverlauf wird das Sachanlagevermögen im Wesentlichen linear abgeschrieben. Die im Produktionsprozess eingesetzten technischen Anlagen, Maschinen und sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung werden, bedingt durch den Mehrschichtbetrieb, degressiv abgeschrieben. Sofern Teile von einzelnen Vermögenswerten, die in den Sachanlagen ausgewiesen werden, unterschiedliche Nutzungsdauern aufweisen, werden sie gesondert planmäßig abgeschrieben.
Die Abschreibungen (Glossar) im Geschäftsjahr werden ebenso wie Abschreibungen aufgrund von Wertminderungen in den Posten der Funktionskosten (Umsatz-, Forschungs- und Entwicklungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten) ausgewiesen.
Impairment.
Die Buchwerte der Vermögenswerte des Wincor Nixdorf-Konzerns mit Ausnahme der Vorräte (siehe Reparable Ersatzteile und kurzfristige Vorräte), der aktiven latenten Steuern (siehe Steuern) sowie der finanziellen Vermögenswerte (siehe Finanzanlagen, Forderungen und sonstige Vermögenswerte sowie Derivate) werden zum Bilanzstichtag daraufhin überprüft, ob Indikatoren für eine Wertminderung (Impairment) vorliegen. Wenn solche Indikatoren vorliegen, wird der erzielbare Betrag (recoverable amount) der Vermögenswerte geschätzt und gegebenenfalls eine Abwertung erfolgswirksam vorgenommen.
Geschäfts- oder Firmenwerte sind gemäß IAS 36 einmal jährlich oder bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung auf ihre Werthaltigkeit zu überprüfen, indem ein Impairment Test durchgeführt wird. Hierbei wird der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (»cash generating unit«) mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Der erzielbare Betrag einer cash generating unit ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und Nutzungswert. Ist der erzielbare Betrag einer cash generating unit geringer als ihr Buchwert, wird in Höhe des Unterschiedsbetrags zunächst eine Wertminderung auf den Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen. Bei Wincor Nixdorf entspricht der erzielbare Betrag dem Nutzungswert (value in use), der nach dem »Discounted Cashflow (Glossar) «-Verfahren ermittelt wird. Basis für die Ermittlung der zukünftigen Cashflows sind die Daten aus der detaillierten Unternehmensplanung für die Geschäftsjahre bis 2009/2010 mit anschließendem Übergang in die ewige Rente. Das angenommene fortwährende Wachstum von 1 bis 2 % für die ewige Rente entspricht einer allgemeinen Erwartung an die Geschäftsentwicklung. Zur Ermittlung des Barwerts der Cashflows erfolgt eine Diskontierung der freien Zahlungsströme mit einem Zinssatz vor Steuern zwischen 7 und 10 %, der die jeweiligen Renditeerwartungen der Geschäftsbereiche widerspiegelt. Zum 30. September 2007 besteht kein Abwertungsbedarf.
Das zum 1. Oktober 1999 aus dem Siemens-Konzern herausgekaufte Retail (Glossar) - und Banking (Glossar) -Geschäft wurde entsprechend der regionalen Segmentierung in drei cash generating units aufgeteilt; der im Rahmen dieses Erwerbs entstandene Goodwill ist vollständig der cash generating unit »Carve-out (Glossar) Europa« zugeordnet worden. Alle nachfolgenden Akquisitionen werden einzeln entsprechend IFRS 3 / IAS 36 als cash generating units behandelt. Die Buchwerte der den cash generating units »Carve-out Europa« und »Frankreich« zugeordneten wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte betragen 292.044 T € (2005/2006: 292.472 T €) bzw. 22.331 T € (2005/2006: 22.241 T €).
Leasing.
Der Wincor Nixdorf-Konzern vermietet Geldausgabeautomaten an externe Kunden. Hierbei handelt es sich gemäß IAS 17 »Leases« vor allem um Operating-Leasing-Verhältnisse. Vertragsausgestaltungen, die Finanzierungsleasingverhältnisse darstellen, werden in Höhe des Barwerts der ausstehenden Mindestleasingzahlungen unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Zudem ergeben sich zum Beispiel durch das Leasing von Firmenwagen Vertragsausgestaltungen, die den Ausweis von Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing zur Folge haben. Die im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen gemieteten Sachanlagen werden zum Zeitpunkt des Zugangs zum beizulegenden Zeitwert oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen bilanziert, sofern diese niedriger sind. Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing werden unter den Finanzverbindlichkeiten in Höhe des Barwerts der ausstehenden Mindestleasingzahlungen abgebildet.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Die finanziellen Vermögenswerte umfassen erworbene Eigenkapital- oder Schuldtitel, Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert. Die finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich aus originären Verbindlichkeiten und derivativen Finanzinstrumenten mit negativem Marktwert zusammen.
Finanzielle Vermögenswerte werden erfasst, wenn Wincor Nixdorf ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten. Finanzielle Verbindlichkeiten werden erfasst, sobald Wincor Nixdorf eine Pflicht hat, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte auf eine andere Partei zu übertragen.
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten auslaufen oder eine Übertragung der finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Chancen und Risiken erfolgt. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, sobald die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.
Finanzanlagen.
Finanzanlagen zählen nach den Kriterien des IAS 39 »Financial Instruments: Recognition and Measurement« zu den finanziellen Vermögenswerten. Sie werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Folgebewertung der ausgewiesenen Darlehen an Mitarbeiter erfolgt hingegen zu fortgeführten Anschaffungskosten, da diese die Kriterien zur Klassifizierung als »loans and receivables« erfüllen. Das theoretisch maximale Ausfallrisiko der Finanzanlagen entspricht den Buchwerten.
Forderungen und sonstige Vermögenswerte.
Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden zum Nennbetrag bzw. zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Wertminderungen auf Forderungen werden erfasst, wenn objektive Hinweise dafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich sind. Die Höhe der Wertberichtigungen wird auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit geschätzt. Der Ausweis der Aufwendungen erfolgt in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung in den Funktionskosten. Das theoretisch maximal verbleibende Ausfallrisiko entspricht den bilanzierten Werten.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.
Unter dieser Position werden Wertpapiere sowie Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks ausgewiesen.
Gemäß IAS 39 sind Wertpapiere finanzielle Vermögenswerte, die Wertpapiere der Kategorien »held for trading«, »available for sale« und »held to maturity« enthalten können. Wertpapiere der Kategorien »held for trading« und »available for sale« werden zum beizulegenden Wert bewertet. Zur Bestimmung der beizulegenden Werte der Wertpapiere zum Bilanzstichtag werden entsprechende Quotierungen von Kreditinstituten eingeholt bzw. Marktpreise aus Handelssystemen übernommen. Wertänderungen bei den als »held for trading« klassifizierten Wertpapieren werden erfolgswirksam in den Finanzerträgen und Finanzaufwendungen erfasst, bei den »available for sale« Wertpapieren werden sie unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral in der Neubewertungsrücklage im Eigenkapital erfasst. Zum Zeitpunkt des Verkaufs wird der realisierte Gewinn oder Verlust erfolgswirksam in den Finanzerträgen und Finanzaufwendungen erfasst. Wertpapierkäufe und -verkäufe werden mit dem Abrechnungskurs des Kreditinstituts zum Handelstag bilanziert.
Flüssige Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Fremdwährungsbestände sind zum Mittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten.
Pensionsrückstellungen für die Versorgungsansprüche der Mitarbeiter und Pensionäre werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung biometrischer Grundlagen entsprechend der Projected-Unit-Credit-Methode gebildet. Bei diesem Verfahren werden nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Renten und Gehältern unter Einschätzung der relevanten Einflussgrößen berücksichtigt. Die Erfassung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste erfolgt dabei sofort im Ergebnis des jeweiligen Geschäftsjahres. Pensionsähnliche Verpflichtungen werden analog bewertet.
Gemäß IAS 37 »Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets« werden für rechtliche oder faktische Verpflichtungen, die aus Ereignissen aus der Vergangenheit resultieren, Rückstellungen in der Bilanz angesetzt, wenn der Mittelabfluss zur Begleichung der Verpflichtungen wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist. Der Wertansatz der Rückstellungen basiert auf bestmöglichen Schätzungen. Rückstellungen werden nur für rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet. Soweit erforderlich, werden Rückstellungen abgezinst.
Die Verbindlichkeiten inklusive der Finanzverbindlichkeiten werden grundsätzlich mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.
Derivate.
Wincor Nixdorf nutzt Derivate, um bestehende Zinsänderungsrisiken aus der Finanzierung und Wechselkursrisiken des Konzerns zu begrenzen. Für Handelszwecke werden keine Derivate gehalten. Gleichwohl werden Derivate, die die Voraussetzungen für einen Cashflow (Glossar) Hedge nicht erfüllen, wie Handelsinstrumente bewertet.
Bei ihrem Abschluss werden derivative Geschäfte mit ihren Anschaffungskosten zum Handelstag angesetzt. Zu späteren Zeitpunkten werden sie zu ihren beizulegenden Marktwerten bilanziert. Daraus resultierende Gewinne oder Verluste fließen, sofern die Voraussetzungen für einen Cashflow Hedge nicht erfüllt sind, in das Ergebnis der jeweiligen Periode ein. Bei wirksamen Cashflow Hedges werden die Gewinne und Verluste der Periode erfolgsneutral unter Berücksichtigung latenter Steuereffekte mit dem Eigenkapital verrechnet. Die Umgliederung aus dem Eigenkapital in die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung erfolgt in der Periode, in der das abgesicherte Grundgeschäft ergebniswirksam oder der Eintritt des gesicherten Grundgeschäfts nicht mehr erwartet wird.
Reparable Ersatzteile und kurzfristige Vorräte.
Die Bewertung der reparablen Ersatzteile und der kurzfristigen Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert.
Die Ermittlung der Anschaffungskosten der reparablen Ersatzteile, der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Handelswaren wird nach der Durchschnittsmethode vorgenommen.
Bestandteile der Herstellungskosten der reparablen Ersatzteile sowie der unfertigen und der fertigen Erzeugnisse sind gemäß IAS 2 »Inventories« – neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen – anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten unter Annahme einer Normalauslastung einschließlich der Abschreibungen auf Fertigungsanlagen sowie fertigungsbezogene Sozialkosten. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.
Abwertungen für Bestandsrisiken werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. Soweit erforderlich, wird der niedrigere Nettoveräußerungswert angesetzt.
Wesentliche Aufträge, die eine Bilanzierung entsprechend IAS 11 »Construction Contracts« erfordern würden, lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.
Zuwendungen der öffentlichen Hand.
Wincor Nixdorf bilanziert Zuwendungen der öffentlichen Hand gemäß IAS 20 »Accounting for Government Grants and Disclosure of Government Assistance« nur bei Bestehen einer angemessenen Sicherheit, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Die Zuwendungen sind ausschließlich erfolgsbezogen und werden planmäßig als Ertrag erfasst und grundsätzlich zeitgleich mit den Aufwendungen, für die Zuwendungen gewährt werden, verrechnet. Im Geschäftsjahr belaufen sich die Zuwendungen der öffentlichen Hand auf 851 T € (2005/2006: 950 T €). Sie werden in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung in den Posten der Funktionskosten (Umsatz-, Forschungs- und Entwicklungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten) ausgewiesen.
Umsatzerlöse.
Umsätze aus der Lieferung von Waren werden erfasst, sobald die maßgeblichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum der Waren verbunden sind, an den Kunden übergegangen sind. Dabei verbleibt weder ein fortgeführtes Verfügungsrecht noch eine wirksame Verfügungsmacht über die verkauften Waren. Die Höhe der Erlöse kann verlässlich bestimmt werden und der Zufluss eines wirtschaftlichen Nutzens aus dem Verkauf ist hinreichend wahrscheinlich.
Umsätze aus Dienstleistungen werden mit Erbringung der Dienstleistungen erfasst, sofern die Höhe der Erträge verlässlich bemessen werden kann und der Zufluss des wirtschaftlichen Nutzens aus dem Geschäft hinreichend wahrscheinlich ist. Bei Wartungsverträgen, die über einen Zeitraum von ein bis fünf Jahren abgeschlossen werden, erfolgt eine lineare Verteilung der Umsätze.
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen.
Die Kosten der erbrachten Leistungen setzen sich aus den Kosten der verkauften Erzeugnisse und Dienstleistungen sowie den Einstandskosten der verkauften Handelswaren zusammen. Neben direkt zurechenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten umfassen die Kosten der erbrachten Leistungen indirekte Gemeinkosten einschließlich des anteiligen Werteverzehrs des Anlagevermögens.
Forschungs- und Entwicklungskosten.
Nach IAS 38 besteht für Forschungskosten ein Aktivierungsverbot. Entwicklungskosten sind nur bei Vorliegen bestimmter, genau bezeichneter Voraussetzungen aktivierungspflichtig. Eine Aktivierung ist demnach immer dann erforderlich, wenn die Entwicklungstätigkeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu künftigen Finanzmittelzuflüssen führt, die über die normalen Kosten hinaus auch die entsprechenden Entwicklungskosten abdecken. Zusätzlich müssen hinsichtlich des Entwicklungsprojekts oder des zu entwickelnden Produkts bzw. Verfahrens verschiedene Kriterien kumulativ erfüllt sein.
Diese Voraussetzungen sind im Konzern nicht gegeben, da die Art und die Dimension der charakteristischen Forschungs- und Entwicklungsrisiken dazu führen, dass das Funktions- und Wirtschaftsrisiko bei in der Entwicklung befindlichen Produkten regelmäßig erst dann mit hinreichender Zuverlässigkeit abgeschätzt werden kann, wenn
- die Entwicklung der betreffenden Produkte oder Verfahren abgeschlossen ist und
- nach Abschluss der Entwicklung durch die Vermarktung während der Pre-Marketing-Phase (Vermarktung als Versuchsprodukt) nachgewiesen ist, dass die Produkte die erforderlichen technischen und wirtschaftlichen Anforderungen des Markts erfüllen.
Steuern.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag umfassen sowohl laufende als auch latente Steuern. Steuern werden in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie betreffen Posten, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden; in diesem Fall werden auch die entsprechenden Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital gebucht.
Laufende Steuern sind die erwarteten, für das Jahr zu zahlenden Steuern auf der Grundlage der in dem betreffenden Jahr geltenden Steuersätze sowie etwaige Korrekturen von Steuern früherer Jahre.
Latente Steuern (Glossar) werden angesetzt für temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen Werten von Vermögenswerten und Schulden und deren Wertansätzen im Konzernabschluss. Abweichend davon werden für Geschäfts- oder Firmenwerte, die nicht mit steuerlicher Wirkung abgeschrieben werden können, keine latenten Steuern angesetzt. Darüber hinaus werden auch aktive latente Steuern für die künftige Nutzung steuerlicher Verlustvorträge angesetzt. Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen sowie Verlustvorträge werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, um diese nutzen zu können. Der Ansatz der latenten Steuern erfolgt mit den Steuersätzen, die in den einzelnen Ländern zum Bilanzstichtag für den Zeitraum gültig oder angekündigt sind, zu dem sich die temporären Differenzen voraussichtlich umkehren bzw. zu dem die Verlustvorträge voraussichtlich genutzt werden können.
