Sonstiges


Im Geschäftsjahr 2006/2007 bestanden keine Kreditgewährungen an Vorstandsmitglieder. Ebenfalls wurden keine ähnlichen Leistungen vergeben.

Die Vorstandsdienstverträge enthalten folgende Regelungen zu Abfindungszahlungen für den Fall der Kündigung, der Amtsniederlegung oder der Abberufung:

  • Soweit ein Vorstand sein Amt ohne wichtigen Grund niederlegt, erhält er ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Niederlegung bis zum Vertragsende kein Festgehalt und auch keinen Bonus mehr.
  • Soweit ein Vorstand sein Amt aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB niederlegt, erhält er ab diesem Zeitpunkt bis zum Vertragsende sein bisheriges Festgehalt ohne Bonus.
  • Soweit ein Vorstand aus wichtigem Grund im Sinne des §84 Abs. 3 AktG abberufen wird, erhält er ab diesem Zeitpunkt bis zum Vertragsende als Vergütung sein bisheriges Festgehalt ohne Bonus. Bereits erdiente Bonusansprüche bis zum Zeitpunkt der Abberufung bleiben bestehen.
  • Wird ein Vorstandsvertrag von der Gesellschaft aus wichtigem Grund im Sinne des § 626 BGB mit oder ohne Anlauffrist gekündigt, erhält der jeweilige Vorstand für das laufende Geschäftsjahr sowie für die etwaige Auslauffrist keinen Bonus mehr.
Im Falle von dauerhafter Arbeitsunfähigkeit wird das Fixum in monatlichen Raten für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten an Mitglieder des Vorstands fortbezahlt; darüber hinaus werden Bonusansprüche für sechs Monate ab Beginn der Erkrankung oder Verhinderung gezahlt, soweit die Ziele erreicht werden.

Aus Mandaten für konzerneigene Gesellschaften erhalten die Mitglieder des Vorstands keine Vergütung.

Eine Regelung für den Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses als Folge eines so genannten Kontrollwechsels (»Change of Control«) ist in den Vorstandsverträgen nicht enthalten.

Bezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder.
Die Gesamtbezüge der früheren Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen betrugen im Geschäftsjahr 2006/2007 51 T € (2005/2006: 0 T €). Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen sind 1.338 T € (2005/2006: 0 T €) zurückgestellt.

Diese Information wurde
von der KPMG geprüft
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