Für die Festlegung der Struktur und der Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder ist der Personalausschuss des Aufsichtsrats der Wincor Nixdorf AG zuständig.
Die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Wincor Nixdorf AG orientiert sich an der Größe und der globalen Tätigkeit des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie an der Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen im In- und Ausland. Zusätzlich werden die Aufgaben und der Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitglieds berücksichtigt. Die Vergütung ist so bemessen, dass sie am internationalen Markt für hoch qualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist und Anreiz für erfolgreiche Arbeit in einer High-Performance-Kultur gibt.
Die Vergütung des Vorstands ist leistungsorientiert; sie setzt sich aus folgenden vier Komponenten zusammen:
1. Fixum plus Nebenleistungen
2. Variable Vergütung (Tantieme) in Abhängigkeit von der Erreichung bestimmter Ziele (erfolgsabhängige Komponente)
3. Aktienbasierte Vergütung (Komponente mit langfristiger Anreizwirkung) und
4. Versorgungszusage.
Dabei stellen das Fixum, die Nebenleistungen und die Versorgungszusage jeweils erfolgsunabhängige Komponenten dar. Das Fixum wird in gleichen monatlichen Raten ausgezahlt. Die Nebenleistungen bestehen vor allem aus Beiträgen für Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie in der Bereitstellung eines Dienstwagens. Darüber hinaus haben alle Mitglieder des Vorstands der Wincor Nixdorf AG Altersversorgungszusagen erhalten, die unter dem Punkt Versorgungszusagen näher beschrieben werden.
Die erfolgsabhängige, variable Vergütung in Form einer Tantieme ist von dem Erreichen bestimmter Ziele abhängig, die in den Anstellungsverträgen fixiert sind. Sie orientieren sich am EBITDA (Glossar) (Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen (Glossar) auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen) und dem Net Income (Nettogewinn) des Konzerns. Jedes Ziel wird dabei gleich gewichtet und einzeln abgerechnet. Bei voller Erfüllung des vereinbarten Budgets (100 %) je Ziel erhält das betreffende Mitglied des Vorstands 100 % seines jährlichen Fixums als Tantieme. Bei Unterschreiten des jeweiligen vereinbarten Budgets bis maximal 20 % vermindert sich die Tantieme linear. Werden die Zielvorgaben lediglich zu 80 % erreicht, erhält das betreffende Mitglied des Vorstands 25 % der vereinbarten Tantieme. Beträgt die Zielerreichung bei einem der beiden Ziele weniger als 80 %, so entfällt der Anspruch auf eine Tantieme vollständig; der Aufsichtsrat entscheidet dann über die Gewährung sowie die Höhe einer eventuellen Tantieme nach pflichtgemäßem Ermessen. Werden die Zielvorgaben zu 120 % erreicht, beträgt die Tantieme 175 % des Fixums des betreffenden Vorstandsmitglieds. Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen darf die variable Vergütung maximal 200 % des jeweiligen jährlichen Fixums betragen. Alle Ziele haben die Steigerung des Unternehmenswertes im Fokus. In der Sitzung des Aufsichtsrats vom 19. September 2006 wurden die Ziele festgelegt, die für die Höhe der Tantieme für das Geschäftsjahr 2006/2007 maßgeblich sind. Die Tantieme wird jeweils im Dezember nach Billigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat ausgezahlt.
Als Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung erhalten die Vorstandsmitglieder Aktienoptionen. Dabei ist die Anzahl der auszugebenden Aktienoptionen jeweils für jedes Vorstandsmitglied individuell vertraglich fixiert. Die Ausübungsbedingungen für die Aktienoptionen des Vorstands sind identisch mit den Ausübungsbedingungen für die übrigen Bezugsberechtigten. Hinsichtlich der ausführlichen Beschreibung der Aktienoptionsprogramme verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang unter Anmerkung 16.
Die feste Vergütung (Fixum) und die variable Vergütung bestimmen das so genannte Jahreszieleinkommen. Das Jahreszieleinkommen wird für die gesamte Vertragsdauer festgelegt.
Die erfolgsunabhängigen und die erfolgsabhängigen Vergütungen teilen sich individualisiert wie in der folgenden Tabelle dargestellt auf und umfassen alle Tätigkeiten der Vorstandsmitglieder im Konzern:
|
|
|
|
|
in € |
|
|
Vergütungskomponenten | |||
|
|
erfolgsunabhängig |
erfolgsabhängig |
Gesamt | |
|
|
Fixum |
Nebenleistungen |
|
|
|
Karl-Heinz Stiller1) |
750.000,00 |
9.763,63 |
375.000,00 |
1.134.763,63 |
|
Eckard Heidloff2) |
533.333,33 |
24.834,03 |
825.000,00 |
1.383.167,36 |
|
Stefan Auerbach |
400.000,00 |
26.151,39 |
600.000,00 |
1.026.151,39 |
|
Jürgen Wilde |
275.000,00 |
47.184,89 |
412.500,00 |
734.684,89 |
|
Dr. Jürgen Wunram3) |
233.333,33 |
10.983,05 |
350.000,00 |
594.316,38 |
|
Summe |
2.191.666,66 |
118.916,99 |
2.562.500,00 |
4.873.083,65 |
|
1) |
Herr Karl-Heinz Stiller hat mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 29. Januar 2007 in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat sein Amt als Vorstandsvorsitzender und Mitglied des Vorstands der Wincor Nixdorf AG niedergelegt und wurde als Nachfolger von Herrn Johannes P. Huth in den Aufsichtsrat der Wincor Nixdorf AG gewählt. |
|
2) |
Herr Eckard Heidloff wurde mit Wirkung vom 29. Januar 2007 als Nachfolger von Herrn Karl-Heinz Stiller zum Vorstandsvorsitzenden der Wincor Nixdorf AG bestellt. |
|
3) |
Herr Dr. Jürgen Wunram wurde mit Wirkung vom 1. März 2007 zum Mitglied des Vorstands der Wincor Nixdorf AG bestellt. |
Herr Karl-Heinz Stiller hat mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am
29. Januar 2007 in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat sein Amt als Vorstandsvorsitzender und Mitglied des Vorstands der Wincor Nixdorf AG niedergelegt und wurde von der Hauptversammlung am 29. Januar 2007 als Nachfolger von Herrn Johannes P. Huth in den Aufsichtsrat der Wincor Nixdorf AG gewählt. Zum Ausgleich für das mit dem Aufsichtsrat abgestimmte vorzeitige Ausscheiden aus dem Vorstand und die Aufhebung des Vorstandsdienstvertrages, der eine Laufzeit bis zum 30. April 2009 hatte, hat Herr Stiller eine einmalige Zahlung in Höhe von 500.000 € erhalten, die in der Tabelle als Fixum ausgewiesen wird. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass Herr Stiller die im Rahmen der Aktienoptionsprogramme 2005 und 2006 erhaltenen Optionen (nach Aktiensplit jeweils 15.000 Stück) nach Ablauf der jeweils zweijährigen Sperrfrist bei Einhaltung der weiteren Optionsbedingungen ausüben kann.
