Der Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit des Vorstands. Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und etwaiger Beschlüsse des Aufsichtsrats aus. Aufsichtsrat und Vorstand arbeiten vertrauensvoll zum Wohle des Unternehmens zusammen.
Der Aufsichtsrat der Wincor Nixdorf AG setzt sich nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 aus zwölf Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Sechs Mitglieder vertreten die Anteilseigner, sechs Mitglieder die Arbeitnehmer.
Der Aufsichtsrat entscheidet durch Beschluss. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht im Gesetz andere Mehrheiten zwingend vorgeschrieben sind. Ergibt eine Abstimmung im Aufsichtsrat Stimmengleichheit, so hat bei einer erneuten Abstimmung über denselben Beschlussgegenstand, wenn auch sie Stimmengleichheit ergibt, der Vorsitzende zwei Stimmen.
Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte gemäß §27 Abs. 3 MitbestG einen Vermittlungsausschuss sowie des Weiteren einen Personalausschuss und einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) gebildet. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat regelmäßig – spätestens in der nächsten Sitzung – über die wesentlichen Ergebnisse der Verhandlungen der Ausschüsse.
Der Personalausschuss hat vier Mitglieder. Er besteht aus jeweils zwei Vertretern der Anteilseigner und zwei Vertretern der Arbeitnehmerseite. Vorsitzender des Personalausschusses ist Johannes P. Huth, der Vorsitzende des Aufsichtsrats. Der Personalausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor, insbesondere die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie die Ernennung des Vorsitzenden. Unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Festlegungen in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat entscheidet der Personalausschuss statt des Aufsichtsrats über bestimmte Geschäfte.
Der Prüfungsausschuss besteht ebenfalls aus vier Mitgliedern und ist wie der Personalausschuss mit je zwei Vertretern der Anteilseigner und zwei Vertretern der Arbeitnehmerseite besetzt. Den Vorsitz des Prüfungsausschusses hat Hero Brahms. Der Prüfungsausschuss bereitet die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses vor.
Er prüft vorab den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, die Lageberichte und den Vorschlag für die Gewinnverwendung. Außerdem unterstützt der Prüfungsausschuss den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Geschäftsführung und achtet darauf, dass das Risiko- und Chancenmanagementsystem eingehalten wird.
Die Vergütung des Aufsichtsrats sowie der Aktienbesitz der Mitglieder des Aufsichtsrats werden im jährlichen Geschäftsbericht der Gesellschaft veröffentlicht. Die Zusammenarbeit im Aufsichtsrat zwischen den Vertretern der Anteilseigner und den Vertretern der Arbeitnehmer ist auf Konsens ausgerichtet.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Jahresvergütung: Einzelheiten dazu ebenso wie zur Vergütung des Vorstands finden sich im Konzernanhang unter der Anmerkung »Beziehungen zu nahe stehenden Personen und Unternehmen«.

