Konsolidierungskreis.
In den Konzernabschluss zum 30. September 2006 sind neben der Wincor Nixdorf AG als Mutterunternehmen grundsätzlich alle inländischen und ausländischen Tochtergesellschaften einbezogen, bei denen der Wincor Nixdorf AG unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 % der Anteile oder Stimmrechte gehören.
Des Weiteren ergaben sich folgende Änderungen im Anteilsbesitz durch Neugründungen oder durch die Übernahme von Geschäftsbereichen:
- Mit Kaufvertrag vom 13. Januar 2006 sind die restlichen 49,99 % der Anteile an Siemens Nixdorf B.V., Den Haag, Niederlande, zu einem Kaufpreis von 454 T € erworben worden. Der Kaufpreis ist im Geschäftsjahr 2005/2006 beglichen worden. Das dem Kaufpreis gegenüberstehende anteilige Eigenkapital belief sich zum 13. Januar 2006 auf 2.170 T €. Der sich hieraus ergebende negative Unterschiedsbetrag von 1.716 T € wurde als sonstiger betrieblicher Ertrag sofort im Periodenergebnis vereinnahmt, da zum Erwerbszeitpunkt keine zukünftigen Risiken aus dem Unternehmenserwerb zu ersehen sind. Die Gesellschaft ist in Wincor Nixdorf B.V. umbenannt worden.
Der Anteil der Gesellschaft am Periodenergebnis beträgt 690 T €. - Zum 1. Mai 2006 sind 100 % der Anteile an der HEROS Security Nederland B.V., Rotterdam, Niederlande, zu einem Kaufpreis von 390 T € (aus der Insolvenzmasse der HEROS Transport GmbH, Hannover, Deutschland) erworben worden. Der Kaufpreis ist im Geschäftsjahr 2005/2006 beglichen worden. Im Anschluss an den Kauf ist die Gesellschaft in SecurCash B.V. umbenannt worden. Die Gesellschaft bietet bei Outsourcing-Verträgen mit Banken das Cash Management der Geldautomaten an. Die Gesellschaft ist im Wege der Vollkonsolidierung zum 1. Mai 2006 das erste Mal in den Konzernabschluss des Wincor Nixdorf-Konzerns einbezogen worden. Das dem Kaufpreis gegenüberstehende anteilige Eigenkapital belief sich zum 1. Mai 2006 auf 1.109 T €. Der sich somit ergebende negative Unterschiedsbetrag in Höhe von 719 T € ist ergebniswirksam als sonstiger betrieblicher Ertrag im Periodenergebnis erfasst worden. Im Wesentlichen ist dieser Ertrag bereits durch Anlaufverluste der Gesellschaft im laufenden Geschäftsjahr verbraucht worden. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden sind für den Konzern von untergeordneter Bedeutung.
Der Anteil der Gesellschaft am Periodenergebnis beträgt –713 T €. - Mit Wirkung zum 29. September 2006 sind die beiden französischen Landesgesellschaften, Wincor Nixdorf S.A., Nanterre, Frankreich, und Wincor Nixdorf Systèmes Bancaires S.A.S., Plaisir, Frankreich, verschmolzen worden. Die neue Gesellschaft firmiert unter dem Namen Wincor Nixdorf SAS, Montigny le Bretonneux, Frankreich. Für den Konzern haben sich hieraus keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben.
Zudem sind die folgenden Neugründungen während des Geschäftsjahrs erfolgt:
- Wincor Nixdorf Retail Services GmbH, Paderborn, mit einem gezeichneten Kapital von 25 T €
- Wincor Nixdorf Grundstücksverwaltung Ilmenau GmbH & Co. KG, Paderborn, mit einer Kommanditeinlage von 10 T €
- Wincor Nixdorf (Thailand) Co., Ltd., Bangkok, Thailand, mit einem gezeichneten Kapital von 38.000 TTHB
- Wincor Nixdorf EURL, Algier, Algerien, mit einem gezeichneten Kapital von 10.000 TDZD
Zum Bilanzstichtag umfasst der Konsolidierungskreis damit einschließlich der Wincor Nixdorf AG, Paderborn, 61 Unternehmen.
Unter der Annahme, dass der Erwerbszeitpunkt des im Geschäftsjahr neu erworbenen Unternehmens am 1. Oktober 2005 läge, wären die Konzernumsatzerlöse um 234 T € höher gewesen. Die Auswirkungen eines angenommenen früheren Erwerbszeitpunktes auf das Konzernergebnis sind von untergeordneter Bedeutung.
Konsolidierungsgrundsätze.
Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach konzerneinheitlichen Regeln zum 30. September 2006 und für die Vergleichsperiode zum 30. September 2005 aufgestellten und geprüften Jahresabschlüsse der in den Konzern einbezogenen Gesellschaften. Abweichend davon haben wir bei vier Gesellschaften geprüfte Zwischenabschlüsse zu Grunde gelegt, da das Geschäftsjahr dieser Gesellschaften bedingt durch lokale rechtliche Anforderungen auf den 31. Dezember endet.
Die Kapitalkonsolidierung wird nach der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3 für alle Erwerbe nach dem 1. Oktober 2003 vorgenommen. Der Ansatz der Anteile an den verbundenen Unternehmen zum Buchwert bei dem Mutterunternehmen wird ersetzt durch die mit ihrem beizulegenden Wert angesetzten Vermögenswerte und die Schuldposten der einbezogenen Unternehmen. So wird das Eigenkapital der Tochterunternehmen mit dem Buchwert der Anteile bei dem Mutterunternehmen verglichen.
Die aus der Erstkonsolidierung entstandenen aktiven Unterschiedsbeträge mit Firmenwertcharakter werden seit 1. Oktober 2003 nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Vielmehr werden diese jährlich sowie bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung auf ihre Werthaltigkeit überprüft und gegebenenfalls außerplanmäßig abgeschrieben.
Die nicht dem Mutterunternehmen zustehenden Anteile am Eigenkapital von Tochterunternehmen werden innerhalb des Konzerneigenkapitals als »Minderheitsanteile« ausgewiesen. Anteile anderer Gesellschafter werden auf der Grundlage der Buchwerte der ihnen zuzuordnenden Vermögenswerte und Schulden ermittelt.
Wechselseitige Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden gegeneinander aufgerechnet.
Konzerninterne Erträge und Aufwendungen werden ohne Erfolgsauswirkung konsolidiert.
Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen werden erfolgswirksam eliminiert.
Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern angesetzt.
Währungsumrechnung.
Die Umrechnung der in fremder Währung erstellten Jahresabschlüsse erfolgte nach dem Konzept der funktionalen Währung. Die funktionale Währung ist die Währung, in der eine ausländische Gesellschaft überwiegend ihre Mittel erwirtschaftet und Zahlungen leistet. Da die Gesellschaften des Wincor Nixdorf-Konzerns ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben, sind die funktionalen Währungen grundsätzlich identisch mit den jeweiligen Landeswährungen. Bei der Wincor Nixdorf C.A., Caracas, Venezuela, der Wincor Nixdorf Pte. Ltd., Singapur, sowie der Wincor Nixdorf S.A. de C.V., Mexiko Stadt, Mexiko, und der Wincor Nixdorf IT Support S.A. de C.V., Mexiko Stadt, Mexiko, wird jedoch der US-Dollar, bei der Wincor Nixdorf Bilgisayar Sistemleri A.S., Ayazaga, Türkei, der Euro als funktionale Währung verwendet, da diese Währungen den größten Einfluss auf die Einkaufs- sowie Verkaufspreise der Waren und Dienstleistungen dieser Landesgesellschaft haben.
Die Posten der Bilanz einschließlich des Goodwills werden zum Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag und die Aufwendungen und Erträge der Gewinn- und Verlustrechnung mit Durchschnittskursen (Jahresdurchschnitt) umgerechnet. Der sich daraus ergebende Unterschied wird ergebnisneutral mit dem Eigenkapital verrechnet.
In den einbezogenen Einzelabschlüssen werden Fremdwährungstransaktionen mit den zum Zeitpunkt der Transaktion geltenden Devisenkursen erfasst. Monetäre Posten in fremder Währung (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen sowie Verbindlichkeiten) werden am Bilanzstichtag zum Devisenmittelkurs bewertet. Die sich aus der Bewertung oder Abwicklung der monetären Posten ergebenden Kursgewinne oder Kursverluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Nicht-monetäre Posten werden mit historischen Kursen angesetzt.
Die Währungskurse der für den Wincor Nixdorf-Konzern wesentlichen Währungen haben sich wie folgt entwickelt:
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Durchschnittskurse |
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Stichtagskurse | ||||
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1 Euro = |
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ISO-Code |
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2005/2006 |
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2004/2005 |
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30.09.2006 |
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30.09.2005 |
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Schweizer Franken |
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CHF |
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1,5653 |
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1,5428 |
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1,5881 |
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1,5561 |
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Britisches Pfund |
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GBP |
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0,6844 |
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0,6876 |
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0,6777 |
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0,6820 |
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US-Dollar |
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USD |
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1,2340 |
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1,2716 |
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1,2660 |
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1,2042 |
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.
Die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden erfolgt auf Basis fortgeführter historischer Anschaffungs-/Herstellungskosten mit Ausnahme der sonstigen Beteiligungen, der Wertpapiere der Klassifizierung »available for sale« und »held for trading« sowie der Derivate, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden.
Annahmen und Schätzungen.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen getroffen und Schätzungen verwandt worden, die sich auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern von Gegenständen des Anlagevermögens, auf die Bewertung von Vorräten, die Annahmen zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen, die Bilanzierung und Bewertung von sonstigen Rückstellungen sowie die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.
Immaterielle Vermögenswerte.
Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und, da die Nutzungsdauern als endlich eingestuft werden können, planmäßig über die jeweilige Nutzungsdauer nach der linearen Methode abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer für Gewerbliche Schutzrechte und Lizenzen sowie Produkt-Know-how beträgt maximal zehn Jahre. Die Restnutzungsdauer des Produkt-Know-how beträgt zwei Jahre.
Der Geschäfts- und Firmenwert wird in Einklang mit IFRS 3 nicht mehr planmäßig, sondern nur sofern ein Wertminderungsbedarf festgestellt wird, abgeschrieben.
Sachanlagen.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Herstellungskosten werden anhand direkt zurechenbarer Einzelkosten sowie angemessener Gemeinkosten ermittelt. Geschäfts- oder Fabrikgebäude werden in längstens 50 Jahren, technische Anlagen und Maschinen durchschnittlich über zehn Jahre, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung überwiegend über fünf Jahre und vermietete Erzeugnisse unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarungen abgeschrieben. Gemäß dem wirtschaftlichen Nutzungsverlauf wird das Sachanlagevermögen im Wesentlichen linear abgeschrieben. Die im Produktionsprozess eingesetzten technischen Anlagen, Maschinen und sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung werden, bedingt durch den Mehrschichtbetrieb, degressiv abgeschrieben. Sofern Teile von einzelnen Vermögenswerten, die in den Sachanlagen ausgewiesen werden, unterschiedliche Nutzungsdauern aufweisen, werden sie gesondert planmäßig abgeschrieben.
Finanzanlagen.
Finanzanlagen zählen nach den Kriterien des IAS 39 »Financial Instruments: Recognition and Measurement« zu den finanziellen Vermögenswerten. Sie werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Folgebewertung der ausgewiesenen Darlehen an Mitarbeiter erfolgt hingegen zu fortgeführten Anschaffungskosten, da diese als »held-to-maturity« klassifiziert werden.
Reparable Ersatzteile und Vorratsvermögen.
Die Bewertung der reparablen Ersatzteile und des kurzfristigen Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert.
Die Ermittlung der Anschaffungskosten der reparablen Ersatzteile, der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Handelswaren wird nach der Durchschnittsmethode vorgenommen.
Bestandteile der Herstellungskosten der reparablen Ersatzteile, der unfertigen und der fertigen Erzeugnisse sind gemäß IAS 2 »Inventories« – neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen – anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten unter Annahme einer Normalauslastung einschließlich der Abschreibungen auf Fertigungsanlagen sowie fertigungsbezogene Sozialkosten. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.
Abwertungen für Bestandsrisiken werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. Soweit erforderlich, wird der niedrigere Nettoveräußerungswert angesetzt.
Wesentliche Aufträge, die eine Bilanzierung entsprechend IAS 11 »Construction Contracts« erfordern würden, lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.
Forderungen und sonstige Vermögenswerte.
Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden zum Nennbetrag bzw. zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Wertminderungen auf Forderungen werden erfasst, wenn objektive Hinweise dafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich sind. Die Höhe der Wertberichtigungen wird auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit geschätzt. Der Ausweis der Aufwendungen erfolgt in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Funktionskosten.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.
Unter dieser Position werden Wertpapiere sowie Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks ausgewiesen.
Die Wertpapiere sind gemäß IAS 39 finanzielle Vermögenswerte und enthalten Wertpapiere der Klassifizierung »available for sale« und »held for trading«. Diese sind zum beizulegenden Wert bewertet. Zur Bestimmung der beizulegenden Werte der Wertpapiere zum Bilanzstichtag wurden entsprechende Quotierungen von Kreditinstituten eingeholt bzw. Marktpreise aus Handelssystemen übernommen. Wertänderungen bei den als »held for trading« klassifizierten Wertpapieren werden erfolgswirksam in den Finanzerträgen und Finanzaufwendungen erfasst, bei den »available for sale« Wertpapieren werden sie unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral in der Neubewertungsrücklage im Eigenkapital erfasst. Zum Zeitpunkt des Verkaufs wird der realisierte Gewinn oder Verlust erfolgswirksam in den Finanzerträgen und Finanzaufwendungen erfasst.
Wertpapierkäufe und -verkäufe werden mit dem Abrechnungskurs des Kreditinstitutes zum Handelstag bilanziert.
Flüssige Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Fremdwährungsbestände sind zum Mittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Im Berichtsjahr wurden zeitweise Termingelder bei Kreditinstituten angelegt. Gleichzeitig erfolgte eine Besicherung dieser Finanzmittel durch die Kontrahenten in Form von Aktien mit Dividendenerträgen, denen entsprechende Absicherungskosten gegenüberstehen. Die Erträge und Aufwendungen aus diesen Geschäften werden unsaldiert in den jeweiligen Ertrags- und Aufwandspositionen der Finanzerträge und Finanzaufwendungen ausgewiesen.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten.
Pensionsrückstellungen für die Versorgungsansprüche der Mitarbeiter und Pensionäre werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung biometrischer Grundlagen entsprechend der Projected-Unit-Credit-Methode gebildet. Bei diesem Verfahren werden nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Renten und Gehältern unter Einschätzung der relevanten Einflussgrößen berücksichtigt. Die Erfassung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste erfolgt dabei sofort im Jahresergebnis des jeweiligen Geschäftsjahrs. Pensionsähnliche Verpflichtungen werden analog bewertet.
Gemäß IAS 37 »Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets« werden für rechtliche oder faktische Verpflichtungen Rückstellungen in der Bilanz angesetzt, wenn der Mittelabfluss zur Begleichung der Verbindlichkeiten wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist. Der Wertansatz der Rückstellungen basiert auf denjenigen Beträgen, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken. Soweit erforderlich, werden Rückstellungen abgezinst.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.
Impairment.
Die Buchwerte der Vermögenswerte des Wincor Nixdorf-Konzerns mit Ausnahme der Vorräte (siehe Vorräte), der aktiven latenten Steuern (siehe Steuern vom Einkommen und Ertrag) sowie der finanziellen Vermögenswerte (siehe Finanzanlagen, Forderungen, Wertpapiere und Derivate) werden zum Bilanzstichtag darauf hin überprüft, ob Indikatoren für eine Wertminderung (Impairment) vorliegen. Wenn solche Indikatoren vorliegen, wird der beizulegende Wert der Vermögenswerte geschätzt und gegebenenfalls eine Abwertung erfolgswirksam vorgenommen.
Geschäfts- oder Firmenwerte sind gemäß IAS 36 einmal jährlich oder bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung auf ihre Werthaltigkeit zu überprüfen, indem ein Impairment Test durchgeführt wird. Hierbei wird der Buchwert eines Geschäftsbereichs mit dem erzielbaren Betrag (recoverable amount) verglichen. Das zum 1. Oktober 1999 aus dem Siemens-Konzern herausgekaufte Retail- und Banking-Geschäft wird als ein Geschäftsbereich (cash generating unit) betrachtet; alle nachfolgenden Akquisitionen werden einzeln entsprechend IFRS 3/IAS 36 als eigenständige Geschäftsbereiche (cash generating units) behandelt. Der erzielbare Betrag entspricht dem Nutzungswert (value in use), der nach dem »Discounted Cashflow« Verfahren ermittelt wird. Basis für die Ermittlung der zukünftigen Cashflows sind die Daten aus der detaillierten Unternehmensplanung für die Geschäftsjahre bis 2008/2009 mit anschließendem Übergang in die ewige Rente. Das angenommene fortwährende Wachstum von 1 bis 2 % für die ewige Rente entspricht einer allgemeinen Erwartung an die Geschäftsentwicklung. Zur Ermittlung des Barwerts der Cashflows erfolgt eine Diskontierung der freien Zahlungsströme mit einem Zinssatz vor Steuern zwischen 8 und 12 %, der die jeweiligen Renditeerwartungen der Geschäftsbereiche widerspiegelt.
Ist der erzielbare Betrag eines Geschäftsbereichs geringer als sein Buchwert, wird in Höhe des Unterschiedsbetrags zunächst eine Wertminderung auf den Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen.
Derivate.
Wincor Nixdorf nutzt Derivate, um bestehende Zinsänderungsrisiken aus der Finanzierung und Wechselkursrisiken des Konzerns zu begrenzen. Für Handelszwecke werden keine Derivate gehalten. Gleichwohl werden Derivate, die die Voraussetzungen für einen Cashflow Hedge nicht erfüllen, wie Handelsinstrumente bewertet.
Bei ihrem Abschluss werden derivative Geschäfte mit ihren Anschaffungskosten zum Erfüllungstag angesetzt. Zu späteren Zeitpunkten werden sie zu ihren beizulegenden Marktwerten bilanziert. Daraus resultierende Gewinne oder Verluste fließen, sofern die Voraussetzungen für einen Cashflow Hedge nicht erfüllt sind, in das Ergebnis der jeweiligen Periode ein. Bei wirksamen Cashflow Hedges werden die Gewinne und Verluste der Periode erfolgsneutral unter Berücksichtigung latenter Steuereffekte mit dem Eigenkapital verrechnet.
Leasing.
Innerhalb des Wincor Nixdorf-Konzerns werden Geldausgabeautomaten an externe Kunden vermietet. Hierbei handelt es sich gemäß IAS 17 »Leases« vor allem um Operating Leasingverhältnisse. Vertragsausgestaltungen, die Finanzierungsleasingverhältnisse darstellen, werden in Höhe des Barwerts der ausstehenden Mindestleasingzahlungen unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Zudem ergeben sich zum Beispiel durch das Leasing von Firmenwagen Vertragsausgestaltungen, die den Ausweis von Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing zur Folge haben. Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing werden unter den Finanzverbindlichkeiten in Höhe des Barwerts der ausstehenden Mindestleasingzahlungen abgebildet.
Zuwendungen der öffentlichen Hand.
Wincor Nixdorf bilanziert Zuwendungen der öffentlichen Hand gemäß IAS 20 »Accounting for Government Grants and Disclosure of Government Assistance« nur bei Bestehen einer angemessenen Sicherheit, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Die Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag erfasst und grundsätzlich zeitgleich mit den Aufwendungen, für die Zuwendungen gewährt werden, verrechnet. Im Geschäftsjahr belaufen sich die Zuwendungen der öffentlichen Hand auf 950 T € (i.V. 753 T €). Sie werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Posten der Funktionskosten (Umsatz-, Forschungs- und Entwicklungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten) ausgewiesen.
Umsatzerlöse.
Umsätze aus der Lieferung von Waren werden erfasst, sobald die maßgeblichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum der Waren verbunden sind, an den Kunden übergegangen sind. Dabei verbleibt weder ein fortgeführtes Verfügungsrecht noch eine wirksame Verfügungsmacht über die verkauften Waren. Die Höhe der Erlöse kann verlässlich bestimmt werden und der Zufluss eines wirtschaftlichen Nutzens aus dem Verkauf ist hinreichend wahrscheinlich.
Umsätze aus Dienstleistungen werden mit Erbringung der Dienstleistungen erfasst, sofern die Höhe der Erträge verlässlich bemessen werden kann und der Zufluss des wirtschaftlichen Nutzens aus dem Geschäft hinreichend wahrscheinlich ist. Bei Wartungsverträgen, die über einen Zeitraum von ein bis fünf Jahren abgeschlossen werden, erfolgt eine lineare Verteilung der Umsätze.
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen.
Die Kosten der erbrachten Leistungen setzen sich aus den Kosten der verkauften Erzeugnisse und Dienstleistungen sowie den Einstandskosten der verkauften Handelswaren zusammen. Neben direkt zurechenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten umfassen die Kosten der erbrachten Leistungen indirekte Gemeinkosten einschließlich des anteiligen Werteverzehrs des Anlagevermögens.
Forschungs- und Entwicklungskosten.
Nach IAS 38 besteht für Forschungskosten ein Aktivierungsverbot. Entwicklungskosten sind nur bei Vorliegen bestimmter, genau bezeichneter Voraussetzungen aktivierungsfähig. Eine Aktivierung ist demnach immer dann erforderlich, wenn die Entwicklungstätigkeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu künftigen Finanzmittelzuflüssen führt, die über die normalen Kosten hinaus auch die entsprechenden Entwicklungskosten abdecken. Zusätzlich müssen hinsichtlich des Entwicklungsprojekts oder des zu entwickelnden Projekts bzw. Verfahrens verschiedene Kriterien kumulativ erfüllt sein.
Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben, da die Art und die Dimension der charakteristischen Forschungs- und Entwicklungsrisiken dazu führen, dass das Funktions- und Wirtschaftsrisiko bei in der Entwicklung befindlichen Produkten regelmäßig erst dann mit hinreichender Zuverlässigkeit abgeschätzt werden kann, wenn
- die Entwicklung der betreffenden Produkte oder Verfahren abgeschlossen ist und
- nach Abschluss der Entwicklung durch die Vermarktung während der Pre-Marketing-Phase (Vermarktung als Versuchsprodukt) nachgewiesen ist, dass die Produkte die erforderlichen technischen und wirtschaftlichen Anforderungen des Marktes erfüllen.
Steuern.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag umfassen sowohl laufende als auch latente Steuern. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie betreffen Posten, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden; in diesem Fall werden auch die entsprechenden latenten Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital gebucht.
Laufende Steuern sind die erwarteten, für das Jahr zu zahlenden Steuern auf der Grundlage der in dem betreffenden Jahr geltenden Steuersätze sowie etwaige Korrekturen von Steuern früherer Jahre.
Latente Steuern werden angesetzt für temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen Werten von Vermögenswerten und Schulden und deren Wertansätzen im Konzernabschluss. Abweichend davon werden für Geschäfts- und Firmenwerte, die nicht mit steuerlicher Wirkung abgeschrieben werden können, keine latenten Steuern angesetzt. Darüber hinaus werden auch aktive latente Steuern für die künftige Nutzung steuerlicher Verlustvorträge angesetzt. Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen sowie Verlustvorträge werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, um diese nutzen zu können. Der Ansatz der latenten Steuern erfolgt mit den Steuersätzen, die in den einzelnen Ländern zum Bilanzstichtag für den Zeitraum gültig oder angekündigt sind, zu dem sich die temporären Differenzen voraussichtlich umkehren bzw. zu dem die Verlustvorträge voraussichtlich genutzt werden können.

