Der Wincor Nixdorf-Konzern (im Folgenden »Wincor Nixdorf« oder »Konzern«) ist im Wege eines Leveraged Buy-out (teilweise fremdfinanzierter Unternehmenskauf) zum 1. Oktober 1999 aus dem Siemens-Konzern hervorgegangen. Die Konzernobergesellschaft ist die Wincor Nixdorf AG mit Sitz in Paderborn, Deutschland. Die Gesellschaft ist eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn. Wincor Nixdorf ist an der Frankfurter Börse im Segment Prime Standard gelistet und ist Bestandteil des M-DAX. Das Geschäftsjahr des Konzerns beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres.
Wincor Nixdorf ist einer der weltweit führenden Anbieter von IT-Lösungen für Retailbanken und Handelsunternehmen. Das umfassende Leistungsportfolio ist darauf ausgerichtet, Geschäftsprozesse in Filialen von Banken und Handelsunternehmen zu optimieren. Im Wesentlichen geht es darum, Kosten und Komplexität zu reduzieren und den Service zum Endkunden zu verbessern.
Wincor Nixdorf ist rund um den Globus in mehr als 90 Ländern vertreten; davon in 34 Ländern mit eigenen Tochtergesellschaften.
Geschäftsschwerpunkte befinden sich in Deutschland und Europa, das Unternehmen ist aber auch in Amerika, Afrika und Asien tätig.
Die Produktionsstätten des Konzerns befinden sich in Paderborn und Arnstadt (Deutschland), Burgdorf (Schweiz), Singapur, Shanghai (China) und São Paulo (Brasilien). Standorte für die Forschung und Entwicklung sind Deutschland, Schweiz, Singapur, Indonesien, USA und China.
Das Angebot des Segments Banking umfasst unter anderem Geldausgabeautomaten, Kontoauszugsdrucker, Services sowie multimediale Informations- und Service-Terminals für Banken, aber auch für andere Dienstleistungsanbieter.
Im Segment Retail bietet Wincor Nixdorf Produkte, Services, Lösungen und Dienstleistungen für die gesamte Wertschöpfungskette des Handels an. Schwerpunkte des Angebots sind Filiallösungen wie Kassensysteme, Consulting und Implementierung von unternehmensweiten Lösungen für die Themenbereiche Enterprise Resource Planning, Category Management, Customer Relationship Management und E-Commerce.
Die Berichterstattung erfolgt in Tausend Euro (T €).
Der Vorstand der Wincor Nixdorf AG hat den Konzernabschluss am 24. November 2006 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.
Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS).
Der Konzernabschluss der Wincor Nixdorf AG zum 30. September 2006 wurde unter Berücksichtigung der International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, aufgestellt. Alle für das Geschäftsjahr 2005/2006 in der Europäischen Union verbindlichen International Financial Reporting Standards (IFRS), International Accounting Standards (IAS), Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee/Standing Interpretations Committee (IFRIC/SIC) sowie die ergänzend nach §315 a Absatz 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften wurden berücksichtigt.
Im Geschäftsjahr 2005/2006 hat die Wincor Nixdorf AG folgende im Rahmen des »Improvement-Projektes« des IASB überarbeiteten Standards erstmalig verpflichtend angewendet:
- IAS 1 »Presentation of Financial Statements«
- IAS 2 »Inventories«
- IAS 8 »Accounting Policies, Changes in Accounting Estimates and Errors«
- IAS 10 »Events after the Balance Sheet Date«
- IAS 16 »Property, Plant and Equipment«
- IAS 17 »Leases«
- IAS 21 »The Effects of Changes in Foreign Exchange Rates«
- IAS 24 »Related Party Disclosures«
- IAS 27 »Consolidated and Separate Financial Statements«
- IAS 28 »Investments in Associates«
- IAS 31 »Interests in Joint Ventures«
- IAS 32 »Financial Instruments: Disclosure and Presentation«
- IAS 33 »Earnings per Share«
- IAS 39 »Financial Instruments: Recognition and Measurement«
- IAS 40 »Investment Property«
- IFRS 4 »Insurance Contracts«
- IFRS 5 »Non-current Assets Held for Sale and Discontinued Operations«
Die Anwendung dieser Standards erfolgte in Übereinstimmung mit den jeweiligen Übergangsvorschriften. Soweit in einzelnen Standards nicht ausdrücklich geregelt und nachfolgend gesondert erläutert, erfolgte die Anwendung rückwirkend, d.h., die Darstellung erfolgte so, als ob die neuen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bereits immer angewandt worden wären. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.
Die erstmalige Anwendung der geänderten International Financial Reporting Standards hat im Wesentlichen die folgenden Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Wincor Nixdorf AG zum 30. September 2006:
IAS 1 »Presentation of Financial Statements«
Bedingt durch die Überarbeitung des IAS 1 ist die Bilanz nach Fristigkeiten zu strukturieren. Es erfolgt eine Unterteilung in lang- und kurzfristige Vermögenswerte bzw. Schulden sowie Eigenkapital, wobei im Eigenkapital nunmehr auch die Minderheitsanteile gezeigt werden.
Kurzfristige Vermögenswerte sind solche Vermögenswerte,
- die sich innerhalb des normalen Geschäftszyklus des Unternehmens umschlagen,
- die primär zu Handelszwecken gehalten werden,
- deren Realisation innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erwartet wird oder
- bei denen es sich um Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente handelt.
Kurzfristige Schulden sind solche Schulden,
- deren Erfüllung im Rahmen des normalen Geschäftszyklus erwartet wird,
- die primär zu Handelszwecken gehalten werden,
- die innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag fällig werden oder
- bei denen das Unternehmen kein uneingeschränktes Recht zur Verschiebung der Erfüllung der Verpflichtung um mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag hat.
Diese Abgrenzung führt zu einer Veränderung der Bilanzgliederung des Wincor Nixdorf-Konzerns im Geschäftsjahr 2005/2006. Die Konzernbilanz zum 30. September 2005 ist entsprechend angepasst worden. Es ergibt sich eine Aufteilung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der sonstigen Vermögenswerte, der sonstigen Rückstellungen, der Finanzverbindlichkeiten und der sonstigen Verbindlichkeiten in lang- und kurzfristige Bestandteile. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden ihrem Charakter entsprechend unter den langfristigen Schulden gezeigt. Latente Steuern sind in der Bilanz grundsätzlich als langfristig zu qualifizieren.
Zudem sind bislang unter den Vorräten Ersatzteile ausgewiesen worden, die im Servicegeschäft genutzt werden. Diese werden in reparable und sonstige Ersatzteile aufgeteilt. Fallen reparable Teile der Wincor Nixdorf Produkte aus, werden sie im Rahmen eines Logistik- und Reparaturprozesses durch Wincor Nixdorf oder andere Dienstleister aufgearbeitet und dem Ersatzteilbestand wieder zugeführt. Die reparablen Ersatzteile werden branchentypisch als langfristig dargestellt. Wertminderungen auf reparable Ersatzteile und Investitionen in reparable Ersatzteile werden in der Konzern-Kapitalflussrechnung gesondert ausgewiesen.
In der Gewinn- und Verlustrechnung sind die Gewinn- und Verlustanteile der Minderheitsgesellschafter Bestandteil des Periodenergebnisses. Die Zuordnung des Periodenergebnisses auf die Aktionäre der Wincor Nixdorf AG und die Minderheitsgesellschafter wird gesondert dargestellt.
Zudem sind die folgenden Standards, Interpretationen und Ergänzungen vom IASB verlautbart und bis zum 30. September 2006 von der Europäischen Union übernommen worden, aber im Konzernabschluss der Wincor Nixdorf AG im Geschäftsjahr 2005/2006 noch nicht verpflichtend anzuwenden:
Ergänzungen zu IFRS 4 »Insurance Contracts« (verpflichtend anzuwenden in Geschäftsjahren beginnend am oder nach dem 1. Januar 2006)
IFRS 6 »Exploration for and Evaluation of Mineral Resources« (verpflichtend anzuwenden in Geschäftsjahren beginnend am oder nach dem 1. Januar 2006)
IFRS 7 »Financial Instruments: Disclosures« (verpflichtend anzuwenden in Geschäftsjahren beginnend am oder nach dem 1. Januar 2007)
Ergänzungen zu IAS 1 »Presentation of Financial Statements« (verpflichtend anzuwenden in Geschäftsjahren beginnend am oder nach dem 1. Januar 2007)
Ergänzungen zu IAS 19 »Employee Benefits« (verpflichtend anzuwenden in Geschäftsjahren beginnend am oder nach dem 1. Januar 2006)
Ergänzungen zu IAS 21 »The Effects of Changes in Foreign Exchange Rates« (verpflichtend anzuwenden in Geschäftsjahren beginnend am oder nach dem 1. Januar 2006)
Ergänzungen zu IAS 39 »Financial Instruments: Recognition and Measurement« (verpflichtend anzuwenden in Geschäftsjahren beginnend am oder nach dem 1. Januar 2006)
IFRIC 4 »Determining whether an Arrangement Contains a Lease« (verpflichtend anzuwenden in Geschäftsjahren beginnend am oder nach dem 1. Januar 2006)
IFRIC 5 »Rights to Interests arising from Decommissioning, Restoration and Environmental Rehabilitation funds« (verpflichtend anzuwenden in Geschäftsjahren beginnend am oder nach dem 1. Januar 2006)
IFRIC 6 »Liabilities arising from Participating in a Specific Market – Waste Electrical and Electronic Equipment« (verpflichtend anzuwenden in Geschäftsjahren beginnend am oder nach dem 1. Dezember 2005)
IFRIC 7 »Applying the Restatement Approach under IAS 29« (verpflichtend anzuwenden in Geschäftsjahren beginnend am oder nach dem 1. März 2006)
IFRIC 8 »Scope of IFRS 2« (verpflichtend anzuwenden in Geschäftsjahren beginnend am oder nach dem 1. Mai 2006)
IFRIC 9 »Reassessment of Embedded Derivatives« (verpflichtend anzuwenden in Geschäftsjahren beginnend am oder nach dem 1. Juni 2006)
Wir beabsichtigen die Standards, Interpretationen und Ergänzungen in dem Geschäftsjahr in unserem Konzernabschluss zu berücksichtigen, in dem diese gemäß den Vorgaben des IASB verpflichtend anzuwenden sind. Wir erwarten keine materiellen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Wincor Nixdorf AG zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung.

