Entsprechenserklärung
Vorstand und Aufsichtsrat der WINCOR NIXDORF Aktiengesellschaft erklären zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 AktG:
Seit der letzten Entsprechenserklärung vom 30. November 2006 hat die WINCOR NIXDORF Aktiengesellschaft den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 12. Juni 2006 bzw. seit dessen Geltung in der ergänzten Fassung vom 14. Juni 2007 mit den folgenden Ausnahmen entsprochen:
- Die von der WINCOR NIXDORF Aktiengesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat vereinbarte D&O- Versicherung sieht keinen Selbstbehalt vor (Ziff. 3.8 Abs. 2 DCGK).
- Bei der Festlegung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder werden der Vorsitz in einem anderen Ausschuss als dem Prüfungsausschuss und die Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats nicht berücksichtigt (Ziff. 5.4.7 Abs. 1 Satz 3 DCGK ).
- Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben einer festen keine erfolgsorientierte Vergütung (Ziff. 5.4.7 Abs. 2 Satz 1 DCGK).
Die WINCOR NIXDORF Aktiengesellschaft wird den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 14. Juni 2007 in Zukunft mit folgenden Ausnahmen entsprechen:
- Die von der WINCOR NIXDORF Aktiengesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat vereinbarte D&O- Versicherung sieht keinen Selbstbehalt vor (Ziff. 3.8 Abs. 2 DCGK).
- Bei der Festlegung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder werden der Vorsitz in einem anderen Ausschuss als dem Prüfungsausschuss und die Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats nicht berücksichtigt (Ziff. 5.4.7 Abs. 1 Satz 3 DCGK ).
- Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben einer festen keine erfolgsorientierte Vergütung (Ziff. 5.4.7 Abs. 2 Satz 1 DCGK).
Paderborn, den 27. November 2007
WINCOR NIXDORF Aktiengesellschaft
| Für den Aufsichtsrat | Für den Vorstand | |
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Karl-Heinz Stiller Vorsitzender |
Eckard Heidloff Vorsitzender |
