Entsprechenserklärung
Vorstand und Aufsichtsrat der Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft erklären zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gemäß § 161 AktG:
Seit der letzten Entsprechenserklärung vom 27. November 2007 hat die Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 14. Juni 2007 bzw. seit dessen Geltung in der ergänzten Fassung vom 6. Juni 2008 mit den folgenden Ausnahmen entsprochen:
- Die von der Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat vereinbarte D&O- Versicherung sieht keinen Selbstbehalt vor (Ziff. 3.8 Abs. 2 DCGK).
- Bei der Festlegung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder werden der Vorsitz in einem anderen Ausschuss als dem Prüfungsausschuss und die Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats nicht berücksichtigt (Ziff. 5.4.6 Abs. 1 Satz 3 DCGK ).
- Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben einer festen keine erfolgsorientierte Vergütung (Ziff. 5.4.6 Abs. 2 Satz 1 DCGK).
Die Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft wird den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 6. Juni 2008 in Zukunft mit folgenden Ausnahmen entsprechen:
- Die von der Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat vereinbarte D&O- Versicherung sieht keinen Selbstbehalt vor (Ziff. 3.8 Abs. 2 DCGK).
- Bei der Festlegung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder werden der Vorsitz in einem anderen Ausschuss als dem Prüfungsausschuss und die Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats nicht berücksichtigt (Ziff. 5.4.6 Abs. 1 Satz 3 DCGK ).
- Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben einer festen keine erfolgsorientierte Vergütung (Ziff. 5.4.6 Abs. 2 Satz 1 DCGK).
Paderborn, den 25. November 2008
Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft
| Für den Aufsichtsrat | Für den Vorstand | |
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Karl-Heinz Stiller Vorsitzender |
Eckard Heidloff Vorsitzender |
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