Geldautomat sorgt für finanzielle Unabhängigkeit geistig Behinderter Wincor Nixdorf hat den ersten Geldautomaten in einem Heim für geistig behinderte Menschen installiert, an dem ausschließlich die Bewohner der Einrichtung über kleinere Bargeldbeträge verfügen können. Möglich wurde dies durch den Einsatz der speziell auf die Bedürfnisse der Betreuungseinrichtung angepassten Software ProCash/FONet. Diese Lösung bedeutet für die geistig Behinderten mehr finanzielle Unabhängigkeit. Für die Einrichtung verringert sich der administrative Aufwand bei der Geldversorgung. Menschen mit geistiger Behinderung verplanen ihr Vermögen häufig nicht nachhaltig und maßvoll. Solche Mitmenschen verwalten ihr Geld in der Regel mit Hilfe eines gesetzlich bestellen Betreuers oder eines Assistenten. Die Übernahme der Verantwortung und der Entscheidungen durch Betreuer führt in der Praxis meist dazu, dass Behinderte den Umgang mit Geld gar nicht erst erlernen oder verlernen. Sie sind immer davon abhängig, wann ihnen ihr Betreuer oder ihr Assistent Geld auszahlt oder zuteilt. In der Wohnstätte für Menschen mit geistiger Behinderung „Altleuben10“ in Dresden hat Wincor Nixdorf nun eine Lösung installiert, durch die die Bewohner des Heims zeitlich unabhängig und ohne fremde Hilfe an einem Standard-Geldautomaten über ihr Bargeld verfügen können. Für jeden einzelnen Bewohner werden der Verfügungsrahmen und die Verfügungsintervalle festgelegt. Die angepasste Software ProCash/FOnet von Wincor Nixdorf steuert dann die Auszahlung der Beträge. Die Eingabe einer PIN ist nicht erforderlich. Das Heim gibt Magnetkarten aus mit denen mehrmals zu festgelegten Zeitpunkten Geld abgehoben werden kann oder mit denen die Bewohner innerhalb des Verfügungsrahmens selbst gewählte Beträge abheben können. Nach dem erfolgreichen Test in der Einrichtung in Dresden wird Wincor Nixdorf diese Lösung auch anderen vollstationären Einrichtungen und Heimen anbieten. Neben der Barauszahlung von Kleinbeträgen sind weitere Funktionen wie die Auszahlung von Bekleidungs- und Verpflegungsgeldern oder Dienstreisekosten für Mitarbeiter möglich.