Umsetzung der EU-Richtlinie WEEE, ElektroG
WEEE
Durch die Vorgaben der EU-Richtlinie 2002/96/EG vom 27.01.2003, WEEE und deren Umsetzung in deutsches Recht durch das ElektroG (Bundesgesetzblatt 2005 Teil I Nr. 17 vom 23.03.2005) sind alle Hersteller, die Elektrogeräte in der Europäischen Union auf den Markt bringen, gesetzlich gezwungen, u.a folgende Vorgaben zu erfüllen:
- die Geräte schadstoffarm zu produzieren;
- die Geräte fachgerecht zu entsorgen;
- alle Geräte zu kennzeichnen, um eine Zuordnung zum Hersteller zu ermöglichen.
Die Kennzeichnungspflicht tritt für alle Geräte in Kraft, die nach dem 13.08.2005 in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden. Da sich die Kennzeichnungspflicht nicht nach der tatsächlichen Produktion, sondern nur nach der Inverkehrbringung auf den Markt richtet, ist Wincor Nixdorf in vielen Fällen als Importeur bzw. als derjenige, der die von Ihnen bezogenen Elektrogeräte auf den Markt bringt, Hersteller im Sinne dieser Richtlinie und damit verpflichtet, diese Produkte zu kennzeichnen. Der Verkauf von nicht gekennzeichneten Elektrogeräten ist seit dem 13.08.2005 gesetzlich verboten!
Wincor Nixdorf nimmt seit dem 01.08.2005 keine Elektrogeräte mehr an, die nicht richtlinienkonform gekennzeichnet sind.
