Beurteilungs- und Entwicklungsgespräche

Der Bedarf an dienstlich erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen wird entsprechend den Festlegungen unseres Qualitätsmanagementsystems einmal jährlich in Absprache mit dem Bereich Human Resources zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern ermittelt, vereinbart, dokumentiert und umgesetzt.

Ergänzend erwarten wir von unseren Mitarbeitern aber auch Eigenverantwortung und –initiative zur Sicherung ihrer Qualifikation in ihrer aktuellen Funktion und dem Bestreben nach weitergehender Entwicklung.

Als Basis für vorgenannte Vereinbarungen dienen regelmäßige Beurteilungs- und Entwicklungsgespräche