Directors' Dealings
Durch das am 30.10.2004 in Kraft getretene Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnsVG) wurde der §15a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) neu gefasst und deutlich erweitert. Entsprechend der Neuregelung ist jeder durch eine Person mit Führungsaufgaben bei der Wincor Nixdorf AG getätigte Kauf oder Verkauf von Aktien der Wincor Nixdorf AG durch die Gesellschaft zu veröffentlichen, wenn der Gesamtwert der Transaktion(en) 5.000 EUR bis zum Ende des Kalenderjahres erreicht. Die Meldung hierzu hat innerhalb von 5 Werktagen zu erfolgen. Zudem ist eine Meldung innerhalb dieser Frist an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu senden.
Die Meldepflicht bezieht sich über die Person mit Führungsaufgaben hinaus auch auf mit dieser Person in enger Beziehung stehenden Personen (Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, unterhaltspflichtige Kinder und andere Verwandte, wenn diese seit mindestens 12 Monaten in deren Haushalt leben sowie juristische Personen, soweit diese von einer der oben genannten Personen kontrolliert werden).
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin: www.bafin.de
Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15 a WPHG
| Datum | Name | Kauf / Verkauf | Anzahl Aktien | WphG-Mitteilung / euroadhoc |
| 23.03.2011 | Martin Stamm | Verkauf | 1.000 |
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